Donnerstag, 16. Februar 2012

Geschlossene Fonds: Kein Teilhaftungsdach

Landshut (ops) - Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum-Verbands unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa, erläutert in einem Artikel, der in der Online Ausgabe von "Das Investment" erschienen ist, folgenden Sachverhalt:
Auf die Frage, wenn ein Berater Zertifikate und Investmentfonds über ein Haftungsdach vermittelt, ob er dann im Zuge der anstehenden Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds diese auch über sein bestehendes Haftungsdach abwickeln muss, oder ob er hierfür weitere Anbindungen unterhalten kann, antwortet Rechtsanwalt Martin Klein:

"... Schon heute kann der gebundene Agent eines Haftungsdachs sämtliche Finanzinstrumente ausschließlich nur über dieses Haftungsdach vermitteln. Es ist ihm nicht gestattet, einerseits eine Haftungsdachanbindung zu unterhalten, um hier etwa Zertifikate zu vermitteln und andererseits als 34c-Vermittler Investmentfonds über Direktanbindungen oder Pools zu vermitteln. Diese als "Teilhaftungsdach" propagierte Vorgehensweise ist unrechtmäßig. ..."
Ab 1. Juni 2012 können gebundene Agenten geschlossene Fonds nur noch über sein Haftungsdach vermitteln. Freie Vermittler haben dagegen noch etwas Zeit, für sie tritt das neue Gesetz erst zu Beginn des Jahres 2013 in Kraft.

Quelle: Das Investment.com vom 13. Februar 2012; Autor Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum-Verbands unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa

1 Kommentar:

  1. Ein Haftungsdach ist meines Erachtens auf jedenfall eine sinnvolle Angelegenheit, wenn man sich in Sachen Vermögen und Anlagen professionell beraten lassen möchte. Ein Haftungsdach, wie z.B. die Infinus AG, bietet Produkte und Konzepte, welche sich nachweislich überdurchschnittlich erfolgreich am Markt platziert haben. Wer sich mehr über dieses Thema informieren möchte, kann man die Seite der Infinus AG besuchen.

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