Freitag, 29. Juni 2012

Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss

Berlin (opm) - Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden.Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert.

Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte die Einigung. 

Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Gesetzentwurfs:

. Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen

. Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90 Prozent der Jahresstrommenge vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen.  Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.

. Es wird ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500 - 3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Bisher wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 27 GW errichtet. Die Photovoltaik wird so an den Markt herangeführt. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert.

. Die Größenbegrenzung bei der Vergütung von Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde im Umkreis von 2 km anstelle der bisher festgelegten 4 km.

. Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.

. Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.

Die Änderungen wurden am 28. Juni 2012 dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Sitzung des Bundesrats am 29. Juni 2012 kann - sofern kein Einspruch erfolgt - das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es wird rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.

Quelle: BMU Pressedienst Nr. 096/12 vom 28. Juni 2012

Donnerstag, 28. Juni 2012

Wohnimmobilien in Deutschlands Städten bleiben attraktiv

Hamburg / Kiel (opm) - Die Vermietungs- und Investmentrisiken bei Wohnimmobilien in Deutschlands Städten bleiben in den kommenden Jahren insgesamt überschaubar. So das zusammengefasste Ergebnis der von der HSH Nordbank aktuell veröffentlichten Studie „Marktkonferenz Deutsche Wohnimmobilien Frühsommer 2012“.
Die Wohnimmobilienmärkte in den 14 Städten Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Kiel, Köln, Leipzig, München, Potsdam, Rostock, Schwerin und Stuttgart wurden dabei genauer unter die Lupe genommen. Der deutsche Wohnimmobilienmarkt profitiere insgesamt von der guten und robusten Konjunkturentwicklung, der damit verbundenen zunehmenden Erwerbstätigkeit sowie den gleichzeitig steigenden Einkommen.

Wohnungspreise und -mieten zogen im vergangenen Jahr spürbar an. Im Bundesdurchschnitt legten Mehrfamilienhäuser in Großstädten 2011 im Wert um gut acht Prozent zu, die Preise für Eigentumswohnungen kletterten dort im Bestand um 6,8 und bei Neubauten sogar um 9,7 Prozent. Die Mieten für Altbauwohnungen stiegen bundesweit um durchschnittlich 4,3 Prozent, bei Neubauwohnungen legten sie im Erstbezug um 4,9 Prozent zu. Noch deutlicher fiel der Anstieg in den Großstädten aus, hier kletterten die Mieten bei Altbauwohnungen im Mittel um 5,4 Prozent und bei Neubauten im Erstbezug um 6,2 Prozent. Die höchsten Mietanstiege bei Bestandswohnungen gab es 2011 in Dresden (+10,2 Prozent), Frankfurt/Main (+9,7 Prozent), Berlin (+9,4 Prozent), Hamburg (+6,7 Prozent), Potsdam (+6,2 Prozent), Leipzig (+6,1 Prozent) und München (+5,8 Prozent).

Weitere Details entnehmen Sie bitte beigefügter Meldung, die Sie auf dem Newsportal www.beteiligungsreport.de finden.

Mittwoch, 27. Juni 2012

Transparenz der Immobilienmärkte nimmt weltweit zu

Chichago / London / Singapur / Frankfurt (opm) - Der aktuelle Transparenz-Index von Jones Lang LaSalle und LaSalle Investment Management zeigt, dass die sich erholenden Immobilienmärkte der Transparenz-Entwicklung neue positive Impulse gegeben haben.

Nachdem in der Folge der Finanzkrise zunächst eine Abschwächung zu beobachten war, haben 90 Prozent der 97 untersuchten Märkte in den letzten beiden Jahren Fortschritte bei der Transparenz erzielt, angetrieben durch höhere Verfügbarkeit von Marktdaten und Performance-Indices, verbunden mit einer besseren Kontrolle börsennotierter Vehikel.

Im Ranking 2012 erweisen sich die USA als weltweit transparentester Immobilienmarkt, dicht gefolgt von Großbritannien und Australien. Ebenfalls in der Kategorie „sehr transparent“: die Niederlande, Neuseeland, Kanada, Frankreich, Finnland, Schweden und die Schweiz. Alle Märkte bewegen sich in einem Scoring von 1,26 – 1,67. Deutschland auf Platz 12 mit einem Score von 1,80 liegt im oberen Bereich der Kategorie „transparent“ zusammen mit Hongkong, Singapur, Dänemark und Irland.

Der Index bestätigt den Aufstieg der Wachstumsmärkte Mexiko, Indonesien, Südkorea und die Türkei. Die Türkei ist einmal mehr „Tabellenführer“ der Länder mit verbesserter Transparenz.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Original-Pressemeldung, die Sie auf dem Newsportal www.beteiligungsreport.de finden.

Dienstag, 26. Juni 2012

Vertrauen der Kunden in die Bankenbranche geht zurück

Frankfurt (opm) – Vier Jahre nach dem Höhepunkt der Finanzkrise schwindet das Vertrauen der Deutschen in die Bankbranche weiter. Sorge bereitet Bankkunden hierzulande vor allem die labile gesamtwirtschaftliche Lage: Sie fürchten, dass die europäische Schuldenkrise auch auf die deutsche Wirtschaft und den deutschen Banken-Sektor durchschlagen könne.

Zwar ist die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland ungleich stabiler als in Krisenländern wie Griechenland, Spanien und Portugal. Dennoch sorgen sich auch die deutschen Kunden um die Sicherheit ihrer Einlagen – und schauen bei der Wahl von Bank- und Anlageprodukten mittlerweile sehr genau hin. Bankkunden kritisieren vor allem Bonuszahlungen an Manager der Kreditinstitute, die ihnen vor dem Hintergrund der massiven Finanzhilfen für den Finanzsektor unangemessen erscheinen. Aber auch mit der Qualität der Beratung und der angebotenen Finanzprodukte sind viele Bankkunden unzufrieden.

Mehr als jeder zweite Bankkunde in Deutschland (58 Prozent) hat demnach heute weniger Vertrauen in die Bankenbranche als vor 12 Monaten. Als wichtigste Gründe für ihren Vertrauensverlust nennen die Kunden ihre Unzufriedenheit mit Art und Umfang der Bonuszahlungen ihrer Banken (56 Prozent) und makroökonomische Gründe (55 Prozent). Bei fast der Hälfte (42 Prozent) war zudem eine schlechte Beratungsqualität der Anlass für den Vertrauensverlust. Jeder fünfte Befragte gab in der Umfrage an, nur wenig Vertrauen in die Sicherheit von Bankeinlagen zu haben. „Die Bankkunden fürchten nicht nur einen Wertverlust ihrer Anlagen durch die unsichere gesamtwirtschaftliche Lage. Sie fürchten auch, bei ihrer Bank nicht das beste Angebot und die beste Beratung zu bekommen“, sagt Ulrich Trinkaus, für die Studie verantwortlicher Partner bei Ernst & Young.

Immerhin: Im internationalen Vergleich zeigen deutsche Bankkunden noch immer eine hohe Loyalität zu ihrer Hausbank. Immer häufiger wollen sie sich allerdings nicht mehr allein auf deren Angebote und Beratung verlassen: Sie nutzen zusätzlich Angebote anderer Banken.

Der Trend zum Multi-Banking führt dazu, dass der Informationsbedarf der Bankkunden steigt. Während sie sich früher vor allem auf die Empfehlungen des eigenen Beraters bei der Hausbank verließen, suchen sie sich mittlerweile Informationsquellen bevorzugt außerhalb des Bankensektors.

Knapp jeder zweite Kunde in Deutschland findet, dass die Hausbank ihre Angebote an Produkten und Dienstleistungen nicht ausreichend an die eigenen finanziellen Bedürfnisse anpasse. Mehr als die Hälfte der Bankkunden ist bereit, ihrer Bank genauere Informationen über sich und ihre Familien zur Verfügung zu stellen – wenn die Bank ihnen im Gegenzug Angebote macht, die zu ihrer persönlichen Lebenssituation passen. Für eine individuelle Beratung sind Bankkunden zudem auch bereit, einen Termin mit einem Bankberater vor Ort zu vereinbaren, statt sich online zu informieren. Jeder fünfte Bankkunde wünscht sich von seiner Bank außerdem Loyalitätsprogramme, die treue Kunden mit individuellen Vergünstigungen wie etwa Preisnachlässen belohnen.

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young hat bereits zum dritten Mal Bankkunden auf der ganzen Welt gefragt, wie zufrieden sie mit der Bankbranche in ihrem Land sind. Der Ernst & Young Consumer Banking Survey basiert auf weltweit 28.521 Interviews, in Deutschland wurden 1.003 Bankkunden befragt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Studie, die auf dem Newsportal www.beteiligungsreport.de zu finden ist.

Donnerstag, 21. Juni 2012

Nur 20 Prozent der 34c-Inhaber sind "Alte-Hasen"

Berlin (opm) - Knapp jeder vierte Inhaber einer Erlaubnis gem. §34c GewO muss sich noch bis Ende 2014 qualifizieren, um auch ab 2015 weiter Investmentfonds, geschlossene Fonds und/oder sonstige Vermögensanlagen vermitteln zu dürfen.
Diese Prognose ergibt sich aus der Auswertung von über 2.800 Antworten des Online-Qualifikations-Checks der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG. Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren circa 20 Prozent der Vermittler, 41 Prozent haben bereits eine anerkannte Qualifikation (gem. §4 FinVermV). 16 Prozent der Befragten gaben an, unter einem Haftungsdach zu agieren oder keine Vermögensanlagen zu vermitteln.

Viele Lücken beim lückenlosen MaBV-Nachweis
Nur 56 Prozent aller Umfrageteilnehmer haben die Erlaubnis gem. 34c GewO ununterbrochen seit dem 01.01.2006 und könnten daher in den Genuss der Alte-Hasen-Regelung kommen. Jedoch können davon 65 Prozent nicht lückenlos alle MaBV-Prüfberichte nachweisen.

Fördermittel bei der Kurswahl beachten
„Diese Zahlen zeigen, dass es bereits jetzt im Bereich der Anlageberatung und –vermittlung ein hohes Qualifikationsniveau gibt. Berater und Vermittler, die noch etwas tun müssen und sich gleich gut positionieren möchten, sind daher gut beraten, gleich eine höhere Qualifikationsstufe als die Sachkundeprüfung anzustreben“ empfiehlt GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz. „Auch mögliche Fördermittel können bei einem Fachwirt-Abschluss viel höher liegen“ ergänzt Kuckertz.

Going Public! bietet einen Qualifikations-Check an unter www.going-public.edu/regulierung/ an der nur wenige Klicks dauert.

Mittwoch, 20. Juni 2012

Basel III - Konsequenzen für Staat und Wirtschaft?

Gemeinsam mit der deutschen Gesellschaft für Finanz- und Haushaltspolitik e.V. lädt der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, am 28. Juni 2012 um 17:00 Uhr zur Diskussionsveranstaltung "Basel III - Konsequenzen für Staat und Wirtschaft" ein. Im Mittelpunkt wird unter anderem die Frage stehen, ob Politik und Aufsicht mit Basel III die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen haben und welche Konsequenzen die verschärften Anforderungen auf die KLreditvergabe haben.

Auf dem Podium diskutieren Prof. Dr. Torsten R. Böger (Geschäftsführer der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft des Bundes), Ralph Brinkhaus MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Otmar Knoll (Fairvesta), Dr. Hans Reckers (Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB), Prof. Dr. Moritz Schularick (Freie Universität Berlin) und Manfred Zöllmer MdB (SPD-Bundestagsfraktion).

Die Veranstaltung findet beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Lennéstraße 11, 10785 Berlin statt und ist nach Anmeldung unter marco.duller@gesellschaft-finanzpolitik.de kostenfrei.

Exoten- beziehungsweise Spezialitäten-Fonds gewinnen an Bedeutung

München (opm) - Minirenditen bei Staatsanleihen, stark schwankende Aktienkurse und Inflationsängste steigern das Interesse an Sachwerten. Sie sollen das Anlegervermögen vor Geldentwertung schützen. „Gerade im Moment wollen viele Anleger Sachwerte höher gewichten, etwa mit geschlossenen Fonds“, sagt Dr. Frank Schuhmann, Chefanalyst und Prokurist bei der Direkt-Anlageberatung dima24.de.

Die Auswahl hier ist riesig, möglich sind Beteiligungen auch an Sachwerten wie Oldtimern, Diamanten oder Edelhölzern. Die Rede ist dann von sogenannten Exoten-Fonds oder Spezialitäten-Fonds: In diese Kategorie gehören Beteiligungen, die fernab der üblichen Fondssegmente wie Immobilien, Schiffe, Private Equity oder Energie anlegen. „Es scheint, die Exotenfonds sind derzeit auf dem Vormarsch“, so Schuhmann. Denn während die Initiatoren klassischer Beteiligungen derzeit vornehme Zurückhaltung üben, bleiben die Emissionen bei den Exoten konstant. Folglich steigt der Anteil der Exotenfonds stark an. 2010 kamen insgesamt zwölf Exotenfonds auf den Markt. Das entsprach einem Anteil von 3,8 Prozent an der Gesamtzahl der aufgelegten Fonds. Im vergangenen Jahr stieg dieser Anteil mit 13 Fonds auf fast fünf Prozent. Und im ersten Quartal dieses Jahres wurden bereits sieben Exotenfonds emittiert. Damit ist jeder zehnte neue Fonds in diesem Jahr ein Exot, folgerte Scope Analysis im April 2012.

United Signals: Immer mehr Deutsche misstrauen ihrem Bankberater

Frankfurt am Main (opm) - 64 Prozent der Deutschen setzen kein Vertrauen in ihren Bankberater. 73 Prozent vermuten außerdem, dass sie des Öfteren von ihrer Bank Ratschläge zu schlechten Konditionen erhalten.
Das sind Ergebnisse des aktuellen "Finanz-Klima Index 2012" des Finanzportals United Signals. "Damit der Finanzmarkt funktioniert, müssen die verschiedenen Zahnrädchen exakt ineinander greifen. Die Umfrageergebnisse und das steigende Misstrauen seitens der Verbraucher zeigen allerdings, dass Anleger und Finanzexperten meist nicht an einem Strang ziehen, sondern gegeneinander arbeiten", so Daniel Schäfer, Geschäftsführer von United Siganls.

Schäfer rät jedem privaten Anleger, sich verschiedene Anlagestrategien anzusehen und nur in die besten Börsenprofis zu investieren, die auch dem eigenen Risikoprofil entsprechen. Gerade, wenn große Schwankungen die Börse beschäftigen, sollte diese volatile Lage für die Geldanlage genutzt werden.

Donnerstag, 14. Juni 2012

Voraussetzungen und Folgen eines Widerrufs

Landshut (ops) - Im Folgenden wird ein Beitrag aus der Newsletter-Ausgabe 06/2012 der Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner mit dem Titel "Voraussetzungen und Folgen eines Widerrufs im Zusammenhang mit dem Erwerb von (fremdfinanzierten) Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds (OLG Brandenburg, Urt. v. 28.09.2011, 4 U 196/10)" zitiert.

Sachverhalt
Ein Anleger beteiligte sich aufgrund der Empfehlung eines Anlagevermittlers an einem geschlossenen Immobilienfonds der Falk-Gruppe. Handelnde Person auf Seiten des Vermittlers war seinerzeit der Bruder des Anlegers. Der Anleger erwarb eine mittelbare Beteiligung. Die Einlagepflicht wurde über eine Bank fremdfinanziert. Die Zeichnung erfolgte am 22.12.2000. Die Endfinanzierung, die eine Zwischenfinanzierung ablöste, wurde am 22.03./10.04.2001 eingedeckt. Im Prospekt ist eine Vertriebsbeauftragte genannt, an die die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung und das Agio bezahlt werden sollten. Die Vermittlerin war als Untervermittlerin der im Prospekt genannten Vertriebsbeauftragten tätig. Dass diese eine Provision erhielt, wurde dem Anleger im Verkaufsgespräch nicht mitgeteilt. Nach Insolvenz der Falk-Gruppe wurde der Immobilienfonds im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung aufgelöst. Das Fondsvermögen wurde zugunsten der Gläubigerbanken verwertet. Die Anleger fielen aus. Der Anleger widerrief seinen Darlehensvertrag und nimmt die kreditgebende Bank und den Anlagevermittler (Untervermittler) auf Schadenersatz wegen Aufklärungspflichten bzw. aufgrund des Widerrufs des Darlehensvertrages in Anspruch.


Entscheidung
Das OLG Brandenburg wies die Klagen sowohl gegen den Vermittler als auch die finanzierende Bank ab. Pflichtverletzungen des (Unter-)Vermittlers waren entweder nicht feststellbar oder jedenfalls verjährt. Eine Pflicht zur Offenlegung der Vertriebsprovision bestand im konkreten Fall nicht, denn die Provisionsgrenze von 15 % war nicht überschritten. Der Vorwurf weiterer Pflichtverletzungen, z.B. über die Sicherheit und Werthaltigkeit der Beteiligung, konnte dahingestellt bleiben, da dem Anleger sich spätestens mit Ausbleiben der halbjährlichen Ausschüttungen förmlich aufdrängen musste, dass sich der Fonds anders als erwartet entwickelte. Auch war in Geschäftsberichten für das Jahr 2004 bereits auf Unterdeckungen der Fondsgesellschaft hingewiesen worden. Den Geschäftsbericht hatte der Anleger spätestens im Jahr 2006 erhalten. Die im Juli 2010 eingereichte Klage erfolgte daher
nach Ablauf der Verjährungsfrist. Das Gericht verneinte sodann auch einen Anspruch gegen die finanzierende Bank nach dem Haustürwiderrufsrecht. Sinn dieses Rechts ist es, einen Betroffenen vor einer Überrumpelung zu schützen. Zwischen Zeichnung der Beteiligung und Abschluss des Darlehensvertrages lag aber ein Zeitraum von ca. 13 Wochen, so dass von einem zeitlichen Zusammenhang zwischen einer Haustürsituation und der Abgabe der Willenserklärung keine Indizwirkung für die Kausalität mehr ausging. Die finanzierende Bank hatte des Weiteren keine eigenen Aufklärungspflichten verletzt. Bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen ist eine kreditgebende Bank nach ständiger Rechtsprechung nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur  Risikoaufklärung des Kunden über das finanzierte Geschäft verpflichtet. In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts kann sich der Anleger jedoch unter einer Beweiserleichterung in Form einer widerleglichen Vermutung auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers, Verkäufers oder von Fondsinitiatoren oder auch durch unrichtige Angaben des Fondsprospektes berufen. Im konkreten Fall konnte der Anleger aber weder etwas zur Täuschungshandlung noch zur Arglist des Vermittlers vortragen. Schließlich verneinte das Gericht das Vorliegen eines verbundenen Geschäftes. Es ließen sich bereits keine ausreichenden Indizien für eine objektive Einheit zwischen Fondsbeitritt und Darlehensvertrag finden. Es fehlte des Weiteren an einem persönlichen Kontakt zwischen dem Anleger und der finanzierenden Bank.

Fazit
Damit Kreditvertrag und finanziertes Geschäft als wirtschaftliche Einheit und damit als ein verbundenes Geschäft anzusehen sind, ist im Regelfall erforderlich, dass sich der Kreditgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers bedient hat und der Vertrieb dem Interessenten zusammen mit dem Kauf- bzw. Beitrittsvertrag den Kreditantrag vorlegt. Voraussetzung ist des Weiteren, dass sich Finanzierungsvertrag und zu finanzierender Vertrag wechselseitig bedingen bzw. der eine seinen Sinn erst durch den anderen erhält.

Deutsche Zweitmarkt AG: Marktbericht Mai 2012

Hamburg (opm) - Im Zweitmarkt für geschlossene Fonds ist die Nachfrage nach Immobilienfonds im Mai ungebrochen. Der Anteil am Gesamtumsatz beträgt rund 80 Prozent. Je zehn Prozent verteilen sich auf Schiffsfonds und weitere Assetklassen.

„Wir registrieren ein starkes Interesse an der Investition in Regenerative Energien, primär Windfonds“, so Björn Meschkat, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG. Im Mai vermelden die Teilnehmer im Zweitmarkt für geschlossene Schiffsfonds 112 öffentliche Handelsabschlüsse mit einem Gesamtvolumen von nominal rund 3,63 Millionen Euro. Der durchschnittliche Kurs aller Transaktionen beträgt 33,75 Prozent (April 2012: 35,39 Prozent). Der Deutsche Zweitmarktindex für die Assetklasse Schiff (DZX-S) schließt am 25. Mai bei 729,80 Punkten.

Im Bereich der Immobilienfonds vermelden die Teilnehmer im Zweitmarkt für geschlossene Immobilienbeteiligungen 202 öffentliche Handelsabschlüsse im Mai mit einem Gesamtvolumen von nominal rund 13,08 Millionen Euro. Der durchschnittliche Handelskurs für Immobilienfonds liegt im Mai mit 52,03 Prozent um 5,47 Prozentpunkte unter dem aus April. Der Deutsche Zweitmarktindex für geschlossene Immobilienfonds (DZX-I) schließt am 25. Mai bei 882,09 Punkten.