Donnerstag, 21. Juni 2012

Nur 20 Prozent der 34c-Inhaber sind "Alte-Hasen"

Berlin (opm) - Knapp jeder vierte Inhaber einer Erlaubnis gem. §34c GewO muss sich noch bis Ende 2014 qualifizieren, um auch ab 2015 weiter Investmentfonds, geschlossene Fonds und/oder sonstige Vermögensanlagen vermitteln zu dürfen.
Diese Prognose ergibt sich aus der Auswertung von über 2.800 Antworten des Online-Qualifikations-Checks der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG. Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren circa 20 Prozent der Vermittler, 41 Prozent haben bereits eine anerkannte Qualifikation (gem. §4 FinVermV). 16 Prozent der Befragten gaben an, unter einem Haftungsdach zu agieren oder keine Vermögensanlagen zu vermitteln.

Viele Lücken beim lückenlosen MaBV-Nachweis
Nur 56 Prozent aller Umfrageteilnehmer haben die Erlaubnis gem. 34c GewO ununterbrochen seit dem 01.01.2006 und könnten daher in den Genuss der Alte-Hasen-Regelung kommen. Jedoch können davon 65 Prozent nicht lückenlos alle MaBV-Prüfberichte nachweisen.

Fördermittel bei der Kurswahl beachten
„Diese Zahlen zeigen, dass es bereits jetzt im Bereich der Anlageberatung und –vermittlung ein hohes Qualifikationsniveau gibt. Berater und Vermittler, die noch etwas tun müssen und sich gleich gut positionieren möchten, sind daher gut beraten, gleich eine höhere Qualifikationsstufe als die Sachkundeprüfung anzustreben“ empfiehlt GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz. „Auch mögliche Fördermittel können bei einem Fachwirt-Abschluss viel höher liegen“ ergänzt Kuckertz.

Going Public! bietet einen Qualifikations-Check an unter www.going-public.edu/regulierung/ an der nur wenige Klicks dauert.

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