Berlin (opm) - Knapp jeder vierte Inhaber einer Erlaubnis gem. §34c
GewO muss sich noch bis Ende 2014 qualifizieren, um auch ab 2015 weiter
Investmentfonds, geschlossene Fonds und/oder sonstige Vermögensanlagen
vermitteln zu dürfen.
Diese Prognose ergibt sich aus der
Auswertung von über 2.800 Antworten des Online-Qualifikations-Checks der
GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG. Von der
Alte-Hasen-Regelung profitieren circa 20 Prozent der Vermittler, 41
Prozent haben bereits eine anerkannte Qualifikation (gem. §4 FinVermV).
16 Prozent der Befragten gaben an, unter einem Haftungsdach zu agieren
oder keine Vermögensanlagen zu vermitteln.
Viele Lücken beim lückenlosen MaBV-Nachweis
Nur
56 Prozent aller Umfrageteilnehmer haben die Erlaubnis gem. 34c GewO
ununterbrochen seit dem 01.01.2006 und könnten daher in den Genuss der
Alte-Hasen-Regelung kommen. Jedoch können davon 65 Prozent nicht
lückenlos alle MaBV-Prüfberichte nachweisen.
Fördermittel bei der Kurswahl beachten
„Diese
Zahlen zeigen, dass es bereits jetzt im Bereich der Anlageberatung und
–vermittlung ein hohes Qualifikationsniveau gibt. Berater und
Vermittler, die noch etwas tun müssen und sich gleich gut positionieren
möchten, sind daher gut beraten, gleich eine höhere Qualifikationsstufe
als die Sachkundeprüfung anzustreben“ empfiehlt GOING PUBLIC! Vorstand
Wolfgang Kuckertz. „Auch mögliche Fördermittel können bei einem
Fachwirt-Abschluss viel höher liegen“ ergänzt Kuckertz.
Going Public! bietet einen Qualifikations-Check an unter www.going-public.edu/regulierung/ an der nur wenige Klicks dauert.
Donnerstag, 21. Juni 2012
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