Seit April letzten Jahres gilt auch für die staatliche Finanzagentur des Bundes das Geldwäschegesetz.
Das ist auch gut so, um die organisierte Kriminalität zu
entlarven. Davor war es einfach, ein sogenanntes Schuldbuchkonto für
Schatzbriefe und Bundesanleihen zu eröffnen. Dies geschah oft ohne
Angabe von Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Nun ist die Angabe dieser
Daten auf Grund des Gesetzes Pflicht. Um das bisherige Versäumnis
nachzuholen, versendete die Agentur regelrechte Drohbriefe mit dem
Inhalt, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises der Kunden und der
Bevollmächtigten vorzulegen. Andernfalls sollte das bestehende Konto zum
31.01.2012 gekündigt werden.
Nicht nur die Tatsache, dass die Kosten für eine beglaubigte
Kopie an den Anlegern hängen bleiben, sondern auch der unüberlegte
Bürokratismus verärgert die Kunden. Ein 13-jähriger Junge
beispielsweise, welcher als Begünstigter eines Schuldbuchkontos geführt
ist, soll eine Personalausweiskopie vorlegen. Laut deutschem Gesetz gilt
für 13-Jährige jedoch keine Ausweispflicht.
Anleger, die ihrem Ärger Luft machen möchten und die
Servicehotline der Agentur wählen, kommen nicht durch oder werden via
Bandansage vertröstet.Eine Möglichkeit, diesem „Bürokratiewahnsinn“ zu
entkommen, besteht darin, die Papiere auf ein anderes Depot bspw. bei
ihrer Hausbank zu übertragen. Um sich die Kosten für die Ausweiskopie zu
sparen, eröffnen sie ihr neues Konto bei der Agentur via
Postidentverfahren und können anschließend die Papiere wieder von ihrer
Hausbank übertragen.
Mittwoch, 4. Januar 2012
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen