Mittwoch, 4. Januar 2012

Überdrehter Bürokratismus bei der Finanzagentur

Seit April letzten Jahres gilt auch für die staatliche Finanzagentur des Bundes das Geldwäschegesetz.

Das ist auch gut so, um die organisierte Kriminalität zu entlarven. Davor war es einfach, ein sogenanntes Schuldbuchkonto für Schatzbriefe und Bundesanleihen zu eröffnen. Dies geschah oft ohne Angabe von Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Nun ist die Angabe dieser Daten auf Grund des Gesetzes Pflicht. Um das bisherige Versäumnis nachzuholen, versendete die Agentur regelrechte Drohbriefe mit dem Inhalt, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises der Kunden und der Bevollmächtigten vorzulegen. Andernfalls sollte das bestehende Konto zum 31.01.2012 gekündigt werden.

Nicht nur die Tatsache, dass die Kosten für eine beglaubigte Kopie an den Anlegern hängen bleiben, sondern auch der unüberlegte Bürokratismus verärgert die Kunden. Ein 13-jähriger Junge beispielsweise, welcher als Begünstigter eines Schuldbuchkontos geführt ist, soll eine Personalausweiskopie vorlegen. Laut deutschem Gesetz gilt für 13-Jährige jedoch keine Ausweispflicht.

Anleger, die ihrem Ärger Luft machen möchten und die Servicehotline der Agentur wählen, kommen nicht durch oder werden via Bandansage vertröstet.Eine Möglichkeit, diesem „Bürokratiewahnsinn“ zu entkommen, besteht darin, die Papiere auf ein anderes Depot bspw. bei ihrer Hausbank zu übertragen. Um sich die Kosten für die Ausweiskopie zu sparen, eröffnen sie ihr neues Konto bei der Agentur via Postidentverfahren und können anschließend die Papiere wieder von ihrer Hausbank übertragen.

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