Wie die tz-online berichtet soll die Kürzung der Solarförderung nun doch erst ab 1. April in Kraft treten.
Die
FDP plädierte für April. Einige Abgeordnete von Union und FDP verweisen
auf den Vertrauensschutz. Erst am 11. Mai kann der Bundesrat zu der
Solarreform Stellung nehmen. Daher besteht die Gefahr einer Hängepartie.
Nicht zuletzt durch die Tatsache, dass die Länder den
Vermittlungsausschuss über Monate blockieren könnten.
Viele
Handwerker haben bereits in Module investiert, welche jedoch bis zum
Stichtag 9. März nicht installiert werden können. Deshalb soll, wie am
Montag bestätigt, die Kürzung der Dachanlagenförderung am 1. April in
Höhe von 20 bis 30 Prozent in Kraft treten.
Eine weitere
Verlängerung der Frist wäre für Solarparks, welche von den Gemeinden
einen Aufstellungsbeschluss zum 1. März erhalten hatten, bis 30. Juni
möglich. Jedoch kann der Bundesrat auch darüber erst am 11. Mai
entscheiden. Sollte die Kürzung dann weniger stark ausfallen, muss die
Differenz bis Ende 2012 erstattet werden.
Dienstag, 6. März 2012
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