Freitag, 1. Oktober 2010

Der Staat will jetzt "sein" Geld

Zu dem geplanten Aus für § 6b-Fonds
Kommentar vom BeteiligungsReport-Herausgeber Edmund Pelikan


Es ist schon paradox, zu welchen Maßnahmen der Geldnotstand des Bundeshaushalts die Politiker und Beamten auf der Hatz nach so genannten Steuersparlöchern treibt. Vor Jahren oder Jahrzehnten noch zur Ankurbelung von Investitionen gedacht, will man nun das Geld sofort und gleich in den Staatskassen klingeln hören.


Dabei wird oft, wie gerade bei der Diskussion um die Neufassung des § 6b EStG, kompetenzfrei und inhaltsleer argumentiert.Richtig ist, dass es sich um eine legale Steuerstundung handelt, die die Versteuerung der Erträge, meist aus Vermietung und Verpachtung sowie aus dem Finalverkauf, auf mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte verteilt. Der Staat hat in der Vergangenheit also keine Steuern verschenkt, sondern die Steuereinnahmen zur Ankurbelung von Investitionen auf spätere Jahre verschoben und so nicht selten sogar mehr eingenommen.


Typisches Beispiel hierfür ist ein Landwirt, der gerade ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen verkauft hat oder sogar verkaufen musste, etwa wegen Straßenbau oder Flughafenerweiterung. Nach geltendem Recht hat er die Möglichkeit, eine § 6b - Rücklage zu bilden und binnen vier Jahren diesen Ertrag wieder zu reinvestieren. Nach der angestrebten Neuerung ist dies aber nur noch mit wenigen ganz eng gefassten Ausnahmen in ein aktives Ersatzwirtschaftsgut, also z.B. wieder einen Acker oder einen Wald, möglich. Die Investition in einen gewerblich geprägten § 6b-Fonds, der fast ausnahmslos in vermietete oder verpachtete Immobilien investiert, ist dann nicht mehr möglich. Der Staat entscheidet sich damit lieber für die sofortige Steuereinnahme aus der Realisierung von stillen Reserven dieser Grundstücke, als weitsichtig zu denken und aus der Investition in neu entstehende Immobilien an Steuereinnahmen aus regelmäßigen Mieteinnahmen, Umsatz- bzw. Mehrwert, Löhnen und Unternehmensgewinnen partizipieren zu können. Marktinsider sprechen von einem falschen Signal der Politik.


1999/2000 unter Kanzler Schröder und unserem Traumfinanzminister Lafontaine gab es schon mal eine Abschaffung des § 6b, Sozialismus sei Dank. Mit der Folge, dass sich die Zahl der Enteignungsverfahren für Grundstücke explosionsartig steigerte, da kein Landwirt mehr bereit war, Grundstücke mit erheblichem Steuernachteil an die Kommunen zu geben. Selbst die SPD setzte dann den § 6b wieder in Kraft.


Damit gewinnen wieder einmal die Umverteilungspolitiker. Handlungsbedarf ist deshalb gegeben: Noch bleibt abzuwarten, was nach der Empfehlung des Bundesrates auf seiner Sitzung am 09. Juli 2010 der Finanzausschuss des Bundestages dazu sagt. Es wird aber erwartet, dass dort die Gesetzesänderung durchgewinkt wird. Die Wirksamkeit – und damit das Aus für § 6b-Fonds tritt dann voraussichtlich mit Gesetzesverkündung im Spätherbst 2010 ein. Übrigens gibt es eine interessante Parallele zur Tierwelt: Ein Affe nimmt lieber sofort eine Banane, als etwas zu warten und dann drei zu bekommen. Was man hat, das hat man halt!

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