Freitag, 1. Oktober 2010

Eigenes Denken verboten - bitte immer der Herde hinterher!

Editorial des Herausgebers Edmund Pelikan zur vierten Ausgabe des Investmentbriefes anders|investieren









In einem humorigen Anekdotenbuch „Sorry, wir haben die Landebahn verfehlt“ war über das, was alles bei einem Flug passieren kann und was so von der Crew kommuniziert wird, zu lesen: „Willkommen auf dem 25 minütigen Flug … Wir werden am Ende nach 45 Grad Sturzflug landen. Sie brauchen nicht nervös zu sein, der Kapitän ist es auch nicht und der macht den Anflug zum ersten Mal.“


Diesen Eindruck hat man in der Realität derzeit in der Finanzbranche. Einerseits will das Bundesministerium der Finanzen die Kontrolle auf die Anlageberater ausweiten. Recht so – das hat bereits bei den Banken nicht geklappt. Andererseits können Emissionshäuser und Kapitalanlagegesellschaften Fallstricke und Kosten fast nach Belieben in ihre Finanzprodukte inkludieren. Erkennen können dies eh nur noch wenige. Oder hätte man als prüfende Institution nicht doch ein bisschen Interesse für die irischen Zweckgesellschaften der Landesbanken oder Großbanken gewinnen können? Heute weiß man: Die Lektüre der Bilanzen wäre spannender gewesen als jeder Wirtschaftskrimi.


Aber auch die Mutter der Aufsicht, der Staat selbst, hat sein Controllingabitur im Lotto gewonnen. In der aktuellen Finanzkrise hat sich herausgestellt, dass Griechenland nicht einmal in den Euroraum hätte aufgenommen werden dürfen. Man hatte wegen der eigenen Defizitsünden gerne darüber hinweggesehen und keine sinnvolle, sondern eine politische Entscheidung getroffen. Das Spiel setzt sich fort: Heute wird willentlich gegen den Maastricht-Vertrag durch das Einstehen für die Schulden eines anderen Landes verstoßen. Aber ein Ausschluss Griechenlands, wie es Professor Gerke dringend empfiehlt, wird genau mit Bezug auf diesen Vertrag allein gedanklich schon verboten. Recht hat, der die Macht hat.


Wichtig ist aber, Vertrauen in die handelnden Personen zu haben. Deshalb sollen auch die Kontrollkompetenzen erweitert werden. Es geht gar nicht darum, Falschberatung zu vermeiden oder Anleger zu schützen. Anlegerschutzanwälte kommentieren es süffisant: Zukünftig können den Verklagten Entschädigungssummen auch ausgezahltwerden. Das ist solange der Fall, solange die Banken als systemrelevant gelten und in Finanzkrisenzeiten vom Staat gerettet werden.


Aber hier liegt der grundlegende Denkfehler - Kontrolle deckt meistens nur bereits gemachte Fehler auf. Ziel sollte aber sein, dass die handelnden Personen aufgrund ihrer ethischen und moralischen Grundhaltung erst gar keine bewusste strafbare Handlung gegenüber ihren Kunden begehen.


Eine Utopie meinen Sie - ich denke das nicht. Denn es ist ökonomisch vernünftig, nachhaltig zu handeln. Denn ich stelle meine Kunden zufrieden, diese bleiben mir treu. Meine Mitarbeiter stehen zum Unternehmen und wechseln nicht sofort, wenn sie ein monetär besseres Angebot haben. Und die Gewinne des Investors – ob Geldgeber, Aktionär oder Kommanditist - steigen. Das alles ist eine langfristige Strategie des Erfolges – zum Wohle aller Beteiligten.


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