Frankfurt (opm) - Trotz der verlangsamten Entwicklung in den ersten
drei Monaten 2012 geht Jones Lang LaSalle - laut der neuesten Ausgabe
der „Global Market Perspective“ - für das Gesamtjahr weltweit von
stabilen Investmentmärkten aus. Vor dem Hintergrund sich verbessernder
Konjunkturaussichten wird erwartet, dass sich das globale
Gewerbeimmobilien-Transaktionsvolumen bis zum Jahresende auf ähnlichem
Niveau wie im Vorjahr (400 Milliarden US-Dollar) bewegen wird.
Im
ersten Quartal 2012 waren sowohl beim Investment- als auch beim
Bürovermietungsvolumen weltweit Rückgänge von circa 20 Prozent gegenüber
dem Vorjahreszeitraum zu notieren. Rückgänge bei den
Transaktionsvolumina in Ländern wie Großbritannien, das auf Platz zwei
der größten weltweiten Investmentziele liegt (-40 Prozent auf 9,0
Milliarden USD nach 15,1 Milliarden in den ersten drei Monaten 2011)
oder China (Platz fünf mit - 33 Prozent auf 2,8 Milliarden USD nach 4,2
Milliarden USD in Q1 2011) stehen Zuwächsen beispielsweise in den USA
(Platz eins mit + 15 Prozent auf 26,2 Milliarden USD nach 22,9
Milliarden USD in Q1 2011) und Kanada (Platz sechs + 52 Prozent auf 2,5
Milliarden USD) gegenüber.
Neben den Bürovermietungs- und
Investmentmärkten fasst „Global Market Perspective“ auch die wichtigsten
Entwicklungen auf den Einzelhandels-, Logistik, Hotel- und Wohnmärkten
weltweit zusammen.
Die Studie finden Sie auf dem Newsportal www.beteiligungsreport.de.
Mittwoch, 30. Mai 2012
Dienstag, 22. Mai 2012
GLS Bank und Catella Real Estate gewinnen den European Sense Investing Award
Landshut (opt) - Anlässlich des Europäischen Geldforums „Sinn & Invest“ am 18. Mai in Landshut wurde die Preisverleihung des European Sense Investing Award durchgeführt. Gewürdigt werden damit die besonderen Verdienste des jeweiligen Managements bei der nachhaltigen Geldanlage und die besondere Seriosität der Produktangebote. Die Redaktion des Magazins „anders investieren“, welche den Preis stiftet, betont, alle Nominierten sind exzellente Vertreter der sinnorientierten Finanzbranche. Deshalb fiel die Entscheidung nicht leicht.
Die Preisträger 2012 des European Sense Investing Award sind in der Kategorie Banking die 1976 gegründete GLS Bank, Bochum, sowie in der Kategorie Investing die in München beheimatete Catella Real Estate.
Die GLS Bank steht für ein Bankgeschäft mit Sinn. Das bedeutet, Geldanlagen anzubieten, die auf Menschen zugeschnitten sind und ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden. Dazu gehört auch Transparenz, Menschlichkeit und einen bewussten Umgang mit Geld.
Die Catella Real Estate zeichnet sich durch exzellenten Marktzugang, umfassendes Netzwerk und hohe Managementqualität aus. Dabei werden Produkte auch partnerschaftlich mit dem Schweizer Bankhaus Sarasin, der unabhängigen Vermögensverwaltung Neue Vermögen aus Traunstein sowie der niederländischen Investmentexperten Bouwfonds aufgelegt und verwaltet. Dieser Ansatz überzeugte die Jury.
Den ersten Sonderpreis erhielt Volker Weber. Nicht nur als ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender des Forums Nachhaltige Geldanlage e.V. sondern auch bei seinen beruflichen und politischen Aktivitäten setzt sich Volker Weber seit Jahren engagiert und überzeugend für das Thema einer nachhaltigen und sinnvollen Geldanlage ein. Dieser Award zollt ihm hierfür Anerkennung.
Den zweiten Sonderpreis für die Kategorie Finanzbildung ging an den noch jungen Verein Geld mit Sinn e.V. Dieser widmet sich mit Enthusiasmus und Engagement dem Thema Erwachsenenbildung zum Thema Finanzen sehr erfolgreich und hat dafür bereits einige Auszeichnungen bekommen.
„Es muss“, das betont der Publizist und Veranstalter Edmund Pelikan,„eine Aufgabe in den nächsten Jahren und Jahrzehnten für Politik und Gesellschaft werden, den Anleger die Möglichkeit zu schaffen, sich mündig zu machen. Wirtschaft und Geld als intensives Unterrichtsthema ist nicht nur wegen der Finanzkrise überfällig. Aber genau so wichtig wird es sein, eine neue Generation an Banker und Finanzberater auszubilden, die Kunden und Investoren nicht als Opfer sondern als Partner sehen.“
Dafür steht der Think Tank „United Common Sense“ und das Europäische Geldforum „Sinn & Invest“. Das nächste Profitreffen dieser Art findet am 08. Mai 2013 wieder in Landshut statt. Bereits im Herbst wird aber ein Geldforum mit dem Schwerpunkt Finanzbildung durchgeführt werden.
Montag, 21. Mai 2012
Beteiligungsgesellschaften investieren langfristig
Berlin (opm) - Beteiligungsgesellschaften sind zwar
Finanzierungspartner auf Zeit, investieren aber in der Regel mit einem
langfristigen Horizont. Sie begleiten ihre Beteiligungen über viele
Jahre und geben ihnen zudem eine Perspektive für die Zeit danach.
Durchschnittlich liegen 57 Monate, also annähernd fünf Jahre, zwischen dem Einstieg einer Beteiligungsgesellschaft und dem endgültigen Verkauf des von ihr finanzierten Unternehmens. Mehr als jede zweite Beteiligung (52 Prozent) wird länger als vier Jahre gehalten; jede vierte sogar mindestens sechs Jahre. Dagegen kommen besonders kurze Beteiligungen von weniger als einem Jahr nur in Ausnahmefällen (zwei Prozent) vor, und insgesamt nur 14 Prozent der Beteiligungen wurden höchstens zwei Jahre gehalten. Dies geht aus einer kürzlich vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) veröffentlichten Studie hervor, die für 614 Private Equity-Verkäufe in Deutschland die Beteiligungsdauer vom erstmaligen Einstieg bis zum vollständigen Ausstieg aus den Unternehmen untersucht hat.
Unter anderem widerspricht die Analyse der Annahme, dass Weiterverkäufe an andere Finanzinvestoren besonders oft und schnell vorgenommen werden. Nur knapp ein Drittel (196) der erfassten Beteiligungsverkäufe entfiel auf Verkäufe an Finanzinvestoren, mehr als die Hälfte (327) dagegen auf Trade Sales an strategische Käufer, also an andere Unternehmen. Die Beteiligungszeiträume bei Trade Sales (55 Monate) und bei Verkäufen an andere Finanzinvestoren (57 Monate) unterscheiden sich zudem nicht signifikant und liegen im Bereich des Gesamtdurchschnitts.
Durchschnittlich liegen 57 Monate, also annähernd fünf Jahre, zwischen dem Einstieg einer Beteiligungsgesellschaft und dem endgültigen Verkauf des von ihr finanzierten Unternehmens. Mehr als jede zweite Beteiligung (52 Prozent) wird länger als vier Jahre gehalten; jede vierte sogar mindestens sechs Jahre. Dagegen kommen besonders kurze Beteiligungen von weniger als einem Jahr nur in Ausnahmefällen (zwei Prozent) vor, und insgesamt nur 14 Prozent der Beteiligungen wurden höchstens zwei Jahre gehalten. Dies geht aus einer kürzlich vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) veröffentlichten Studie hervor, die für 614 Private Equity-Verkäufe in Deutschland die Beteiligungsdauer vom erstmaligen Einstieg bis zum vollständigen Ausstieg aus den Unternehmen untersucht hat.
Unter anderem widerspricht die Analyse der Annahme, dass Weiterverkäufe an andere Finanzinvestoren besonders oft und schnell vorgenommen werden. Nur knapp ein Drittel (196) der erfassten Beteiligungsverkäufe entfiel auf Verkäufe an Finanzinvestoren, mehr als die Hälfte (327) dagegen auf Trade Sales an strategische Käufer, also an andere Unternehmen. Die Beteiligungszeiträume bei Trade Sales (55 Monate) und bei Verkäufen an andere Finanzinvestoren (57 Monate) unterscheiden sich zudem nicht signifikant und liegen im Bereich des Gesamtdurchschnitts.
Montag, 14. Mai 2012
Presseschau: Solarkürzung vom Bundesrat gestoppt
Landshut (ops) - Wie bereits am Freitag angekündigt, folgen nun
weitere Informationen zur Solarkürzung, die vom Bundesrat gestoppt
wurden. Was die verschiedenen Publikationen darüber berichten, lesen Sie
in unserer Presseschau:
Welt Online vom 11. Mai 2012:
Kurz vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat die Pläne von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) zur Kürzung der Solarförderung vorläufig gestoppt. Die rot-grün regierten Länder, aber auch mehrere CDU-geführten Länder stimmten für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Komplett stoppen kann die Länderkammer die Pläne zwar nicht. Im Vermittlungsausschuss könnten aber Abmilderungen durchgesetzt werden, das ist das Ziel besonders der ostdeutschen Länder, die eine fortgesetzte Abwärtsspirale für ihre Solarbranche befürchten.
Im Bundesrat zeichnet sich eine Mehrheit für einen vorläufigen Stopp der Solarförderungs-Kürzung ab. Eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei so gut wie sicher, erfuhr die dpa aus Länderkreisen. Es habe kein ausreichendes Entgegenkommen der Bundesregierung gegeben.
n-tv.de vom 11. Mai 2012:
Die Pläne zur Kürzung der Solarförderung sind vorerst gestoppt - das kann eine Chance für Verbraucher sein, die bereits die Installation einer Anlage planen.
Tagesschau vom 11. Mai 2012:
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke von den Grünen betonte: "Jetzt ist klar: Der Merkel-Rösler-Röttgen-Murks muss korrigiert werden. Die vom Bundestag beschlossene Kappung der Solarförderung wird es so nicht geben." Das sei eine gute Nachricht für die Energiewende, für den Mittelstand, für Arbeitsplätze in Deutschland und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Spiegel Online vom 11. Mai 2012:
Die Bundesregierung will die Förderung der Solarenergie rückwirkend zum 1. April kürzen - im Bundesrat gibt es Widerstand und nun offenbar auch eine Mehrheit, um diese Pläne aufzuhalten. Besonders die ostdeutschen Länder fordern mehr Unterstützung für die Unternehmen der kriselnden Solarbranche.
Welt Online vom 11. Mai 2012:
Kurz vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat die Pläne von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) zur Kürzung der Solarförderung vorläufig gestoppt. Die rot-grün regierten Länder, aber auch mehrere CDU-geführten Länder stimmten für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Komplett stoppen kann die Länderkammer die Pläne zwar nicht. Im Vermittlungsausschuss könnten aber Abmilderungen durchgesetzt werden, das ist das Ziel besonders der ostdeutschen Länder, die eine fortgesetzte Abwärtsspirale für ihre Solarbranche befürchten.
Im Bundesrat zeichnet sich eine Mehrheit für einen vorläufigen Stopp der Solarförderungs-Kürzung ab. Eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei so gut wie sicher, erfuhr die dpa aus Länderkreisen. Es habe kein ausreichendes Entgegenkommen der Bundesregierung gegeben.
n-tv.de vom 11. Mai 2012:
Die Pläne zur Kürzung der Solarförderung sind vorerst gestoppt - das kann eine Chance für Verbraucher sein, die bereits die Installation einer Anlage planen.
Tagesschau vom 11. Mai 2012:
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke von den Grünen betonte: "Jetzt ist klar: Der Merkel-Rösler-Röttgen-Murks muss korrigiert werden. Die vom Bundestag beschlossene Kappung der Solarförderung wird es so nicht geben." Das sei eine gute Nachricht für die Energiewende, für den Mittelstand, für Arbeitsplätze in Deutschland und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Spiegel Online vom 11. Mai 2012:
Die Bundesregierung will die Förderung der Solarenergie rückwirkend zum 1. April kürzen - im Bundesrat gibt es Widerstand und nun offenbar auch eine Mehrheit, um diese Pläne aufzuhalten. Besonders die ostdeutschen Länder fordern mehr Unterstützung für die Unternehmen der kriselnden Solarbranche.
Mittwoch, 9. Mai 2012
Marktzahlen nachhaltige Investments
Oestrich-Winkel (opm) - Nach Informationen des Sustainable Business Institute (SBI), Herausgeber der Marktplattform www.nachhaltiges-investment.org, waren insgesamt 375 nachhaltige Publikumsfonds in Deutschland, Österreich und / oder der Schweiz zum Vertrieb zugelassen.
Die 375 Fonds waren zum 31.03.2012 mit rund 34 Milliarden Euro investiert. Ende 2011 registrierte das SBI 357 Fonds, die mit insgesamt circa 30 Milliarden Euro investiert waren. Das SBI berücksichtigt alle Fonds, die angeben, in besonderer Weise soziale, ökologische oder auch ethische Kriterien zu berücksichtigen und stützt sich dabei auf Angaben in den Fondsprospekten und Factsheets der Fondsgesellschaften.
Insgesamt wurden innerhalb des ersten Quartals 2012 25 Fonds neu in das Fondsuniversum der SBI-Fondsdatenbank aufgenommen. Diese Fonds wurden entweder neu aufgelegt, haben ihre Strategie auf "Nachhaltigkeit" umgestellt oder waren bereits in anderen Ländern zugelassen. Ende des ersten Quartals 2012 waren diese Fonds mit rund drei Milliarden Euro investiert. Sieben Fonds wurden seit Beginn des Jahres geschlossen oder mit anderen Fonds zusammengelegt.
Die 375 Fonds waren zum 31.03.2012 mit rund 34 Milliarden Euro investiert. Ende 2011 registrierte das SBI 357 Fonds, die mit insgesamt circa 30 Milliarden Euro investiert waren. Das SBI berücksichtigt alle Fonds, die angeben, in besonderer Weise soziale, ökologische oder auch ethische Kriterien zu berücksichtigen und stützt sich dabei auf Angaben in den Fondsprospekten und Factsheets der Fondsgesellschaften.
Insgesamt wurden innerhalb des ersten Quartals 2012 25 Fonds neu in das Fondsuniversum der SBI-Fondsdatenbank aufgenommen. Diese Fonds wurden entweder neu aufgelegt, haben ihre Strategie auf "Nachhaltigkeit" umgestellt oder waren bereits in anderen Ländern zugelassen. Ende des ersten Quartals 2012 waren diese Fonds mit rund drei Milliarden Euro investiert. Sieben Fonds wurden seit Beginn des Jahres geschlossen oder mit anderen Fonds zusammengelegt.
AfW: Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung
Berlin (opm) - Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat
eine Meldung mit häufig gestellten Fragen zur Regulierung der
Finanzanlagevermittlung zusammengestellt und veröffentlicht, die Sie im
folgenden lesen können.
Unabhängige Finanzdienstleister erleben die Regulierung ihres Berufsstandes durch den Gesetzgeber. Es wird ein neuer Paragraf in die Gewerbeordnung hierfür eingefügt - der § 34 f GewO. Berufszulassungs- und –ausübungsregeln werden insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eingeführt und sind durch den Gesetzgeber bereits verabschiedet. „Wir begrüßen grundsätzlich die erfolgte gewerberechtliche Regulierung. Wird es doch letztlich auch dazu führen, Qualität und Image der Branche zu verbessern. In diesem Zusammenhang erreichen
uns beim AfW – dem Berufsverband der unabhängigen Finanzdienstleister – jedoch viele Fragen, welche auch derzeit bestehende Verunsicherung der Vermittlern aufzeigen“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Wichtige und häufig gestellte Fragen und deren Antworten sind daher nachfolgend aufgelistet:
Fragen zur Sachkunde
1. Frage: Welchen Prüfungen muss sich der Einzelne unterziehen? Wie lange hat er für den Abschluss Zeit?
Es wird eine öffentlich rechtliche Sachkundeprüfung sein, die von der IHK abgenommen wird. Die Prüfung wird einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthalten. Wer bereits eine Zulassung nach § 34 d GewO als Versicherungsvermittler nachweisen kann, braucht keine mündliche Prüfung mehr abzulegen. Die Prüfung ist modular aufgebaut. Jeder muss eine Basisqualifikation machen. Darauf aufsetzend gibt es die Module „Investmentfonds“, „Geschlossene Fonds“ und „sonstige Vermögensanlagen“. Berufsstarter ab 01.01.2013 benötigen zu Beginn Ihrer Vermittlertätigkeit die Erlaubnis nach § 34 f GewO (unter Nachweis der VSH und Qualifikation). Heutige 34 c GewO – Inhaber müssen bis Ende 2014 die Sachkunde nachgewiesen haben.
2. Ich bin einem Haftungsdach angeschlossen. Was muss ich beachten?
Ab 01.06.2012 gelten Geschlossene Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des § 1 KWG. Wenn Sie als Vermittler über den 01.06.2012 hinaus einem Haftungsdach angeschlossen sein wollen, müssen Sie auch Geschlossene Fonds über dieses Haftungsdach einreichen. Ein sogenanntes Teilhaftungsdach ist eben sowenig vorgesehen, wie der Anschluss an mehrere Haftungsdächer gleichzeitig. Das ist anders als z.B. bei Maklerpools. Wer bisher keinem Haftungsdach angeschlossen ist, muss dies aber auch nicht ab 01.06.2012 und kann mit einer Registrierung nach § 34 c – später § 34 f GewO Geschlossene Fonds vermitteln.
3. Wer genießt hinsichtlich des Nachweises der Sachkunde Bestandsschutz?
Personen, die die in § 4 der Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlerverordnung aufgeführten Qualifikationen haben. Personen, welche seit dem 1.1.2006 ununterbrochen selbständig als Anlagevermittler oder –
berater gem. § 34 c GewO tätig waren und dies durch die lückenlose Vorlage des jährlichen MaBV-Prüfberichts nachweisen können.
4. Wie lässt sich dabei ein lückenloser MaBV-Prüfbericht nachweisen?
Durch den Prüfbericht selbst oder eine Bestätigung des jeweiligen Gewerbeamtes, bei welchem der Bericht vorgelegt wurde.
5. Ich habe gehört, dass der MaBV-Prüfbericht von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden musste. Mein Bericht war immer von meinem Steuerberater und wurde anerkannt. Fällt mir das heute auf die Füße?
Davon ist nicht auszugehen. Hier treten viele Grenzfälle auf, die im Einzelfall zu klären sind und hoffentlich auch pragmatisch geklärt werden. Manche Gewerbeämter haben nachweislich sogar ganz auf den Prüfbericht verzichtet. Ein Fehler, der hoffentlich nicht zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten führen wird.
6. Was, wenn zwischendurch eine sogenannte Negativmeldung beim Gewerbeamt
abgegeben wurde?
Dann ist der Fall eigentlich klar: kein „Alter-Hase-Status“.
7. Was, wenn ein Vermittler seinen MaBV-Prüfbericht in einem Jahr einzureichen „vergessen“ hat? Kann er ihn noch nachreichen?
Davon ist abzuraten. Zum einen kostet auch dieser MaBV-Bericht Geld. Und zuletzt besteht die Gefahr, dass er als unzuverlässig angesehen wird, mit dem Risiko, dass ihm die Gewerbeerlaubnis ganz entzogen beziehungsweise der 34f GewO nicht anerkannt wird. Dann sollte doch lieber die IHK-Sachkundeprüfung abgelegt werden, zumal sie beliebig oft wiederholt werden kann. Im Übrigen kann bei der Nachreichung eines solchen Prüfberichts auf jeden Fall ein Bußgeld fällig werden, bei dem – abhängig von der Höhe – wiederum eine Eintragung im Gewerbezentralregister folgt.
8. Welche bestehenden Berufsqualifikationen sind gleichgestellt? Welche Vorläufer- und Nachfolgeberufe fallen darunter? Reicht insbesondere die Ausbildung als
Versicherungskaufmann?
Anerkannt wird eine schon vorhandene Sachkunde durch den Nachweis eines
Abschlusszeugnisses als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK), als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau, als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ oder als Investmentfondskaufmann oder –frau oder den Nachweis durch Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss), als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung, als Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung und –vermittlung vorliegt oder den Nachweis durch Abschlusszeugnis als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung und –vermittlung vorliegt. Eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde vorliegt. Das wäre regelmäßig eine zusätzlich dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder -beratung. Auch bei der mündlichen Prüfung gibt es einige Ausnahmen/Erleichterungen: Wer bereits eine Erlaubnis gem. § 34 d GewO hat Versicherungsfachmann (IHK) ist oder eine in der VersVermVO gleichgestellte Qualifikation hat nur eine Erweiterungsprüfung für einen weiteren Teilbereich des § 34 f GewO erlangen will muss die mündliche Prüfung nicht bzw. nicht erneut ablegen.
9. Gibt es Erleichterungen, wenn ein Vermittler nur wenige Finanzanlagen vermittelt? Welche Möglichkeiten hat er, wenn er weder von der Bestandsschutzregelung profitiert noch eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann?
Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, muss dann die Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt werden. Erleichterungen bei nur geringfügiger Anzahl von Vermittlungen gibt es – sinnvoller Weise – nicht.
Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung
1. Wie muss die Berufshaftpflichtversicherung ausgestaltet sein?
Die Versicherungssumme ist identisch wie für Versicherungsvermittler, also mindestens 1,13 Mio Euro, mit ebenfalls der identischen Anpassungsklausel nach dem europäischen Verbraucherindex. Die Versicherungssumme kommt bei den schon versicherten Versicherungsvermittlern noch hinzu.
2. Wie alt darf die Versicherungsbestätigung sein?
Die vom Versicherungsunternehmen erteilte Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde nicht älter als 3 Monate sein.
Fragen zu den Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
1. Welche Angaben sind vor dem ersten Beratungs- und Vermittlungsgespräch mitzuteilen?
Es sind folgende Statusinformationen in Textform sowie klar und verständlich mitzuteilen (hier die Kurzfassung):
Name, Vorname, Firmenname
Betriebliche Anschrift, Tel., Fax oder E-Mail
Registrierungsangaben (als was registriert, Registernummer, Registrierungsbehörde,
Registerstelle)
Emittent und Anbieter, zu deren Finanzanlagen die Vermittlungs- und Beratungsleistungen angeboten werden
2. Wie können sie mit den Angaben nach § 11 Versicherungsvermittlerverordnung kombiniert werden?
Versicherungsvermittler können insofern ihre bereits verpflichtend zu erteilende Kundenerstinformation erweitern.
3. Worüber ist bei der Vermittlung speziell zu informieren?
In Textform:
Insbesondere über die Risiken der Finanzanlage (u. a. Hebelwirkungen, Verlustrisiko, Volatilität, eingeschränkte Handelbarkeit, mögliche Nachschusspflichten) muss informiert werden. Der Gesamtpreis oder – wenn zu diesem Zeitpunkt nicht möglich – die Grundlage für die Berechnung des Gesamtpreises, Provisionen gesondert, Details bei Fremdwährungsbestandteil. Hinweis, dass dem Anleger ggf. weitere Kosten und Steuern entstehen könnten. Ein Produktinformationsblatt ist zu übergeben. Dieses wird regelmäßig vom Produktgeber bereitgestellt.
4. Welche Bestandteile muss das Beratungsprotokoll haben?
(Kurzfassung)
Anlass der Beratung
Dauer des Gespräches
Einkommens- und Vermögenssituation, Erfahrungen und Risikomentalität des Kunden
Finanzanlagen, die Gegenstand des Gespräches waren
Geäußerte Wünsche und Gewichtungen des Anlegers
Art und Grund der Anlageempfehlung
Fragen zum Vermittlerregister
1. Welche Angaben müssen im Register eingetragen werden?
Familienname, Vorname, Firma
Geburtsdatum
Umfang der Erlaubnis nach 34 f GewO
Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde (Gewerbeamt) und Registerbehörde (IHK)
Betriebliche Anschrift
Registernummer
Familienname, Vorname und Geburtsdatum der beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken
2. Wo ist das Register angesiedelt?
Es wird das derzeitige Versicherungsvermittlerregister erweitert. Die IHKen sind auch weiterhin die Registerbehörden und das Register wird bei DIHK geführt, wo es bereits derzeit unter www.vermittlerregister.org zu finden ist.
Unabhängige Finanzdienstleister erleben die Regulierung ihres Berufsstandes durch den Gesetzgeber. Es wird ein neuer Paragraf in die Gewerbeordnung hierfür eingefügt - der § 34 f GewO. Berufszulassungs- und –ausübungsregeln werden insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eingeführt und sind durch den Gesetzgeber bereits verabschiedet. „Wir begrüßen grundsätzlich die erfolgte gewerberechtliche Regulierung. Wird es doch letztlich auch dazu führen, Qualität und Image der Branche zu verbessern. In diesem Zusammenhang erreichen
uns beim AfW – dem Berufsverband der unabhängigen Finanzdienstleister – jedoch viele Fragen, welche auch derzeit bestehende Verunsicherung der Vermittlern aufzeigen“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Wichtige und häufig gestellte Fragen und deren Antworten sind daher nachfolgend aufgelistet:
Fragen zur Sachkunde
1. Frage: Welchen Prüfungen muss sich der Einzelne unterziehen? Wie lange hat er für den Abschluss Zeit?
Es wird eine öffentlich rechtliche Sachkundeprüfung sein, die von der IHK abgenommen wird. Die Prüfung wird einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthalten. Wer bereits eine Zulassung nach § 34 d GewO als Versicherungsvermittler nachweisen kann, braucht keine mündliche Prüfung mehr abzulegen. Die Prüfung ist modular aufgebaut. Jeder muss eine Basisqualifikation machen. Darauf aufsetzend gibt es die Module „Investmentfonds“, „Geschlossene Fonds“ und „sonstige Vermögensanlagen“. Berufsstarter ab 01.01.2013 benötigen zu Beginn Ihrer Vermittlertätigkeit die Erlaubnis nach § 34 f GewO (unter Nachweis der VSH und Qualifikation). Heutige 34 c GewO – Inhaber müssen bis Ende 2014 die Sachkunde nachgewiesen haben.
2. Ich bin einem Haftungsdach angeschlossen. Was muss ich beachten?
Ab 01.06.2012 gelten Geschlossene Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des § 1 KWG. Wenn Sie als Vermittler über den 01.06.2012 hinaus einem Haftungsdach angeschlossen sein wollen, müssen Sie auch Geschlossene Fonds über dieses Haftungsdach einreichen. Ein sogenanntes Teilhaftungsdach ist eben sowenig vorgesehen, wie der Anschluss an mehrere Haftungsdächer gleichzeitig. Das ist anders als z.B. bei Maklerpools. Wer bisher keinem Haftungsdach angeschlossen ist, muss dies aber auch nicht ab 01.06.2012 und kann mit einer Registrierung nach § 34 c – später § 34 f GewO Geschlossene Fonds vermitteln.
3. Wer genießt hinsichtlich des Nachweises der Sachkunde Bestandsschutz?
Personen, die die in § 4 der Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlerverordnung aufgeführten Qualifikationen haben. Personen, welche seit dem 1.1.2006 ununterbrochen selbständig als Anlagevermittler oder –
berater gem. § 34 c GewO tätig waren und dies durch die lückenlose Vorlage des jährlichen MaBV-Prüfberichts nachweisen können.
4. Wie lässt sich dabei ein lückenloser MaBV-Prüfbericht nachweisen?
Durch den Prüfbericht selbst oder eine Bestätigung des jeweiligen Gewerbeamtes, bei welchem der Bericht vorgelegt wurde.
5. Ich habe gehört, dass der MaBV-Prüfbericht von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden musste. Mein Bericht war immer von meinem Steuerberater und wurde anerkannt. Fällt mir das heute auf die Füße?
Davon ist nicht auszugehen. Hier treten viele Grenzfälle auf, die im Einzelfall zu klären sind und hoffentlich auch pragmatisch geklärt werden. Manche Gewerbeämter haben nachweislich sogar ganz auf den Prüfbericht verzichtet. Ein Fehler, der hoffentlich nicht zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten führen wird.
6. Was, wenn zwischendurch eine sogenannte Negativmeldung beim Gewerbeamt
abgegeben wurde?
Dann ist der Fall eigentlich klar: kein „Alter-Hase-Status“.
7. Was, wenn ein Vermittler seinen MaBV-Prüfbericht in einem Jahr einzureichen „vergessen“ hat? Kann er ihn noch nachreichen?
Davon ist abzuraten. Zum einen kostet auch dieser MaBV-Bericht Geld. Und zuletzt besteht die Gefahr, dass er als unzuverlässig angesehen wird, mit dem Risiko, dass ihm die Gewerbeerlaubnis ganz entzogen beziehungsweise der 34f GewO nicht anerkannt wird. Dann sollte doch lieber die IHK-Sachkundeprüfung abgelegt werden, zumal sie beliebig oft wiederholt werden kann. Im Übrigen kann bei der Nachreichung eines solchen Prüfberichts auf jeden Fall ein Bußgeld fällig werden, bei dem – abhängig von der Höhe – wiederum eine Eintragung im Gewerbezentralregister folgt.
8. Welche bestehenden Berufsqualifikationen sind gleichgestellt? Welche Vorläufer- und Nachfolgeberufe fallen darunter? Reicht insbesondere die Ausbildung als
Versicherungskaufmann?
Anerkannt wird eine schon vorhandene Sachkunde durch den Nachweis eines
Abschlusszeugnisses als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK), als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau, als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ oder als Investmentfondskaufmann oder –frau oder den Nachweis durch Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss), als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung, als Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung und –vermittlung vorliegt oder den Nachweis durch Abschlusszeugnis als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung und –vermittlung vorliegt. Eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde vorliegt. Das wäre regelmäßig eine zusätzlich dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder -beratung. Auch bei der mündlichen Prüfung gibt es einige Ausnahmen/Erleichterungen: Wer bereits eine Erlaubnis gem. § 34 d GewO hat Versicherungsfachmann (IHK) ist oder eine in der VersVermVO gleichgestellte Qualifikation hat nur eine Erweiterungsprüfung für einen weiteren Teilbereich des § 34 f GewO erlangen will muss die mündliche Prüfung nicht bzw. nicht erneut ablegen.
9. Gibt es Erleichterungen, wenn ein Vermittler nur wenige Finanzanlagen vermittelt? Welche Möglichkeiten hat er, wenn er weder von der Bestandsschutzregelung profitiert noch eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann?
Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, muss dann die Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt werden. Erleichterungen bei nur geringfügiger Anzahl von Vermittlungen gibt es – sinnvoller Weise – nicht.
Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung
1. Wie muss die Berufshaftpflichtversicherung ausgestaltet sein?
Die Versicherungssumme ist identisch wie für Versicherungsvermittler, also mindestens 1,13 Mio Euro, mit ebenfalls der identischen Anpassungsklausel nach dem europäischen Verbraucherindex. Die Versicherungssumme kommt bei den schon versicherten Versicherungsvermittlern noch hinzu.
2. Wie alt darf die Versicherungsbestätigung sein?
Die vom Versicherungsunternehmen erteilte Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde nicht älter als 3 Monate sein.
Fragen zu den Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
1. Welche Angaben sind vor dem ersten Beratungs- und Vermittlungsgespräch mitzuteilen?
Es sind folgende Statusinformationen in Textform sowie klar und verständlich mitzuteilen (hier die Kurzfassung):
Name, Vorname, Firmenname
Betriebliche Anschrift, Tel., Fax oder E-Mail
Registrierungsangaben (als was registriert, Registernummer, Registrierungsbehörde,
Registerstelle)
Emittent und Anbieter, zu deren Finanzanlagen die Vermittlungs- und Beratungsleistungen angeboten werden
2. Wie können sie mit den Angaben nach § 11 Versicherungsvermittlerverordnung kombiniert werden?
Versicherungsvermittler können insofern ihre bereits verpflichtend zu erteilende Kundenerstinformation erweitern.
3. Worüber ist bei der Vermittlung speziell zu informieren?
In Textform:
Insbesondere über die Risiken der Finanzanlage (u. a. Hebelwirkungen, Verlustrisiko, Volatilität, eingeschränkte Handelbarkeit, mögliche Nachschusspflichten) muss informiert werden. Der Gesamtpreis oder – wenn zu diesem Zeitpunkt nicht möglich – die Grundlage für die Berechnung des Gesamtpreises, Provisionen gesondert, Details bei Fremdwährungsbestandteil. Hinweis, dass dem Anleger ggf. weitere Kosten und Steuern entstehen könnten. Ein Produktinformationsblatt ist zu übergeben. Dieses wird regelmäßig vom Produktgeber bereitgestellt.
4. Welche Bestandteile muss das Beratungsprotokoll haben?
(Kurzfassung)
Anlass der Beratung
Dauer des Gespräches
Einkommens- und Vermögenssituation, Erfahrungen und Risikomentalität des Kunden
Finanzanlagen, die Gegenstand des Gespräches waren
Geäußerte Wünsche und Gewichtungen des Anlegers
Art und Grund der Anlageempfehlung
Fragen zum Vermittlerregister
1. Welche Angaben müssen im Register eingetragen werden?
Familienname, Vorname, Firma
Geburtsdatum
Umfang der Erlaubnis nach 34 f GewO
Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde (Gewerbeamt) und Registerbehörde (IHK)
Betriebliche Anschrift
Registernummer
Familienname, Vorname und Geburtsdatum der beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken
2. Wo ist das Register angesiedelt?
Es wird das derzeitige Versicherungsvermittlerregister erweitert. Die IHKen sind auch weiterhin die Registerbehörden und das Register wird bei DIHK geführt, wo es bereits derzeit unter www.vermittlerregister.org zu finden ist.
Montag, 7. Mai 2012
German Private Equity Barometer: Erholung am Beteiligungsmarkt
Berlin (opm) - Die im Schlussquartal 2011 begonnene Erholung am
deutschen Beteiligungskapitalmarkt setzte sich in den ersten drei
Monaten des Jahres 2012 fort: Der Stimmungsbarometer für die Branche,
das von KfW und BVK berechnete German Private Equity Barometer, stieg um
weitere 6,8 Zähler und liegt nun mit 42,8 Punkten wieder über seinem
langjährigen Durchschnitt (36,3 Punkte).
Seinen jüngsten Rekordeinbruch im Herbst 2011 konnte der Indikator damit binnen zweier Quartale um fast die Hälfte kompensieren. Unter anderem sind die besseren Erwartungen für künftige Geschäfte in den nächsten sechs Monaten ursächlich für den Anstieg des German Private Equity Barometers: Sie legten im ersten Quartal deutlich um 12,9 Zähler auf 47,6 Punkte zu. Die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage hingegen veränderte sich nur marginal und erreicht nun den Stand von 38 Punkten (+ 0,8 Zähler).
Das Frühphasensegment des Beteiligungsmarktes zeigt sich im ersten Quartal 2012 besonders gut gelaunt: Sowohl die aktuelle Lageeinschätzung (+ 9,5 auf 43,6 Punkte) als auch die Geschäftsaussichten (+ 20,1 auf 44,3 Punkte) verbesserten sich hier deutlich. Die Frühphasenfinanzierer signalisieren dabei, dass die Entscheidung für neue Engagements durch die aktuell wieder etwas vorteilhafter eingeschätzte Fundrasingsituation erleichtert wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte beigefügter Pressemeldung sowie der detaillierten Analyse des German Private Equity Barometers, die Sie auf der Homepage www.beteiligungsreport.de finden.
Seinen jüngsten Rekordeinbruch im Herbst 2011 konnte der Indikator damit binnen zweier Quartale um fast die Hälfte kompensieren. Unter anderem sind die besseren Erwartungen für künftige Geschäfte in den nächsten sechs Monaten ursächlich für den Anstieg des German Private Equity Barometers: Sie legten im ersten Quartal deutlich um 12,9 Zähler auf 47,6 Punkte zu. Die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage hingegen veränderte sich nur marginal und erreicht nun den Stand von 38 Punkten (+ 0,8 Zähler).
Das Frühphasensegment des Beteiligungsmarktes zeigt sich im ersten Quartal 2012 besonders gut gelaunt: Sowohl die aktuelle Lageeinschätzung (+ 9,5 auf 43,6 Punkte) als auch die Geschäftsaussichten (+ 20,1 auf 44,3 Punkte) verbesserten sich hier deutlich. Die Frühphasenfinanzierer signalisieren dabei, dass die Entscheidung für neue Engagements durch die aktuell wieder etwas vorteilhafter eingeschätzte Fundrasingsituation erleichtert wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte beigefügter Pressemeldung sowie der detaillierten Analyse des German Private Equity Barometers, die Sie auf der Homepage www.beteiligungsreport.de finden.
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