Freitag, 31. August 2012

Bundeskabinett beschließt Offshore-Ausbau

Berlin (opm) - Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen.
Ziel der Regelungen ist es, den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen. Im Zentrum steht der Systemwechsel hin zu einer kohärenten und effizienten Netzausbauplanung durch die Einführung eines verbindlichen Offshore Netzentwicklungsplans. Dieser wird Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser koordinieren. Darüber hinaus wird eine Entschädigungsregelung für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks eingeführt.

Die Neuregelung stellt Kostenkontrolle und Transparenz beim Ausbau der Offshore-Windenergie sicher, da Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden. Auch die Kosten und die daraus resultierende Umlage werden transparent gemacht. Zudem ist vorgesehen, dass die Regelungen nach drei Jahren evaluiert und wenn notwendig angepasst werden. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Details entnehmen Sie bitte der BMU-Pressemitteilung Nr. 112/12 vom 29.08.2012.



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