Dienstag, 3. April 2012

Solarstrom: Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze

Berlin (opm) - Der Deutsche Bundestag hat am 29. März 2012 wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rund 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.

Die wesentlichen Neuregelungen laut der Pressemitteilung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind:

- Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich

für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und
für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.

- Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.

- Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein
Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (zum Beispiel Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.

- Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

- Das Inkrafttreten für Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.

Der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt. Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden.

Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird ein Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleine Dachanlagen erhalten nur noch 80 Prozent des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90 Prozent. Die restlichen 20 beziehungsweise zehn Prozent der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht und direkt vermarktet werden. Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100 Prozent der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100 Prozent vergütet.

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