Berlin (opm) - Der Deutsche Bundestag hat am 29. März 2012 wichtige
Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland
gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum
Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch
vernünftigen Ausbaupfad von rund 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu
führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien
voranzubringen.
Die wesentlichen Neuregelungen laut der
Pressemitteilung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit sind:
- Die Vergütung wird zum 1. April 2012
abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst.
Die Vergütung verringert sich
für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und
für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.
-
Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24.
Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die
Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
- Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein
Planungsverfahren
vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (zum Beispiel Aufstellungsbeschluss
bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
-
Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht,
wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.
-
Das Inkrafttreten für Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche
Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9.
März.
Der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt. Die
Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche
Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der
Ausbau verstetigt werden.
Bereits ab 2017 könnten erste
Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch
die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und
beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird ein Marktintegrationsmodell
eingeführt. Kleine Dachanlagen erhalten nur noch 80 Prozent des Stroms
über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90 Prozent. Die restlichen 20
beziehungsweise zehn Prozent der erzeugten Solarstrommenge können
entweder selbst verbraucht und direkt vermarktet werden. Große Anlagen
mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100 Prozent der
eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden
ebenfalls zu 100 Prozent vergütet.
Dienstag, 3. April 2012
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