Freitag, 17. Juni 2011

§ 6b: Vertrauen Sie der Politk?


§ 6b: Vertrauen Sie der Politik?
1999/2000 unter Kanzler Schröder und unserem Traumfinanzminister Lafontaine gab es schon einmal eine Abschaffung des § 6b, Sozialismus sei Dank. Mit der Folge, dass sich die Zahl der Enteignungsverfahren für Grundstücke explosionsartig steigerte, da kein Landwirt mehr bereit war, Grundstücke mit erheblichem Steuernachteil an die Kommunen zu geben. Die SPD selbst setzte dann den § 6b wieder in Kraft. Handlungsbedarf scheint aber seit der Landtagswahl wieder angebracht: War im Spätherbst noch Entwarnung für eine Abschaffung des § 6 b gegeben worden, gärt es heute wieder. Denn nach der Empfehlung des Bundesrates kassierte der Finanzausschuss des Bundestages die beabsichtigte Änderung. Die SPD gab jedoch in ihrer Stellungnahme zu Protokoll, dass man weiter eine Abschaffung des § 6 b als notwendig erachtet. Zu jener Zeit war diese Absicht ein Sturm im Wasserglas. Aktuell hat sich jedoch die politische Gemengelage erdrutschartig verändert. Rot-Grün bzw. sogar Grün-Rot sind jetzt in Baden-Württemberg an der Macht, und Rheinland-Pfalz konnte die SPD mit Unterstützung der Grünen verteidigen. In Berlin steht Renate Künast in den Startlöchern, um einen grün-geführten Senat zu leiten. Hinter vorgehaltener Hand wird in politischen Kreisen schon wieder die Abschaffung des § 6 b kolportiert. Und ein rot-grün-dominierter Bundesrat wird sich Beabsichtigte Änderung. Die SPD gab jedoch in ihrer Stellungnahme zu Protokoll, dass man weiter eine Abschaffung des § 6 b als notwendig erachtet. Zu jener Zeit war


diese Absicht ein Sturm im Wasserglas. Aktuell hat sich jedoch die politische Gemengelage erdrutschartig verändert. Rot-Grün bzw. sogar Grün-Rot sind jetzt in Baden-Württemberg an der Macht, und Rheinland-Pfalz konnte die SPD mit Unterstützung der Grünen verteidigen. In Berlin steht Renate Künast in den Startlöchern, um einen grün-geführten Senat zu leiten. Hinter vorgehaltener Hand wird in politischen Kreisen schon wieder die Abschaffung

des § 6 b kolportiert. Und ein rot-grün-dominierter Bundesrat wird sich vom Bundestag nur noch schwer in die Schranken weisen lassen. Dabei wird dann wieder kompetenzfrei und inhaltsleer gegen die „Besitzenden und Reichen“ argumentiert. Richtig ist, dass es sich um eine legale Steuerstundung handelt, die die Versteuerung der Erträge auf mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte verteilt. Der Staat hat in der Vergangenheit also keine Steuern verschenkt, sondern die Steuereinnahmen zur Ankurbelung von Investitionen auf spätere Jahre verschoben und so nicht selten sogar mehr eingenommen. Experten raten, nicht auf den Wirtschaftsverstand der Politik zu vertrauen, sondern durch geeignete Maßnahmen die derzeitige § 6 b-Regelung zu sichern.



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