Donnerstag, 22. November 2012

BeteiligungsReport Plus - ein Wissensvorsprung


Das Faktenmagazin BeteiligungsReport Plus ist gerade gemeinsam mit dem Fachmagazin BeteiligungsReport erschienen.  

Anders als das Hauptmagazin ist das Faktenmagazin nicht kostenfrei über beteiligungsreport.de undisssuu.com/beteiligungsreport erhältlich. Es ist nur für zahlende Abonnenten im Magazindoppel als Printversion verfügbar. Aber es schafft auch einen Wissensvorsprung.

Die BeteiligungsReport Plus-Ausgabe des 4. Quartal 2012 behandelt inhaltlich die Themen Goldreserve der Bundesbank, Risiken von Genussrechten, die Zukunft der Eigenkapitalfonds, Anforderungen an deutsche Immobilienfonds und das Phänomen „homo oeconomicus“.

Kritisch setzen sich Autoren in Fondsbesprechungen mit dem Schiffsfonds MS „Senda J“, dem Immobilienfonds „DFV Seehotel Am Kaiserstrand“ und dem Middle East Best Select 3. KG auseinander. Gespickt wird die sechzehnseitige Plusausgabe durch kritische Meldungen, wie über die Untersuchungshaft von Trend Capital Vorstand Frank Simon und einem Urteil gegen die Prokon Unternehmensgruppe.

Die Redaktion wünscht ein erkenntnisreiches Lesevergnügen!

Wer sich diese Fakten sichern will, braucht nur das Jahresabo für das vierteljährliche Magazindoppel BeteiligungsReport Plus und BeteiligungsReport für lediglich 40 Euro pro Jahr bestellen - gerne auch formlos unter sekretariat@epk24.de oder auf der Aboseite (Seite 38) im aktuellen BeteiligungsReport.

Freitag, 9. November 2012

Beteiligungsbranche auf der Identitätssuche

Der neue BeteiligungsReport 04-2012 ist online.

Landshut (opm) - Die aktuelle Ausgabe des BeteiligungsReport – Fachmagazin für geschlossene Fonds – ist nun online.
Im Titelthema widmet sich der BeteiligungsReport der Verleihung des Deutschen BeteiligungsPreises 2012. Bereits zum fünften Mal lud die in Landshut ansässige Fachzeitung BeteiligungsReport gemeinsam mit dem ThinkTank Deutsches BeteiligungsForum am so genannten Weltspartag, den 30.10.2012, zu einer Feierstunde.

Grund war die Überreichung des Deutschen BeteiligungsPreises 2012. Aus der ganzen Bundesrepublik waren die Preisträger, Laudatoren und Gäste in den Landshuter Salzstadel gekommen. Als Personen wurden der Münchner Verleger und Journalist Ludwig Riepl mit dem Ehrenpreis Medien sowie der bundesweit sehr geschätzte Dr. Helmut Knepel, inzwischen Aufsichtsratsvorsitzender des renommierten Bad Homburger Analysehauses Feri EuroRating, mit dem Ehrenpreis für das Lebenswerk geehrt. Weitere Preisträger waren die Emissionshäuser demark I abakus aus Grünwald, bouwfonds aus Berlin und HEH Hamburger Emissionshaus.

Die weiteren Themen des Magazins, von der Regulierung über das Kapitalanlagegesetzbuch, die zukünftigen Sachkundeprüfungen für Finanzdienstleister und zukunftsfähige Produkte, wurden auch auf der Verleihung hitzig diskutiert.

Lesen Sie deshalb das aktuelle Magazin online unter www.beteiligungsreport.de  oder unter www.issuu.com/beteiligungsreport, um sich über die Zukunft der Beteiligungsbranche zu informieren.

Wer mehr Fakten zu diesem interessanten Markt will, kann für jährlich 40 Euro das vierteljährliche Magazindoppel BeteiligungsReport Plus zusammen mit der Printausgabe des Hauptmagazins BeteiligungsReport abonnieren. 2013 wird die Berichterstattung in der BeteiligungsReport-Familie auf alle Finanzierungsformen von Sachwertanlagen ausgeweitet werden: Anleihen, Genussscheine etc. Grund genug, dabei zu bleiben und dem Fachmagazin mit einem Abo die Treue zu halten!

BeteiligungsReport 4-2012 E-Magazin

BeteiligungsReport 4-2012 PDF

AndersInvestieren 4-2012 E-Magazin


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Fondsszene atmet durch – Gesetzesentwurf AIFM-Umsetzung liegt vor

Pünktlich zum gestrigen VGF-Branchentag erblickte zum Wochenende der neue „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds“ (AIFM-Umsetzungsgesetz / AIFM-UmsG) das Licht der Welt. Verhalten des BMF (siehe Editorial) und Terminplan legen die Vermutung nahe, dass der Entwurf sehr nahe an der endgültigen Regelung liegen wird. Wir geben Ihnen einen Überblick über erste Interpretationen und die Branchenresonanz. Vorabfazit: Die Fondsbranche – sowohl bei den Offenen Fonds und Spezialfonds als bei den Geschlossenen Fonds – kann damit leben. Aber nicht alle Initiatoren werden überleben. Paradoxerweise ist gerade der Anlegerschutz in der Regulierung hinten heruntergefallen.

Wir haben uns von den vorliegenden 513 Seiten, die sicherlich einer ausführlichen juristischen Analyse durch Fachleute bedürfen, bisher auch nur die relevanten Eckpunkte, die über die Fortexistenz der Offenen Immobilienfonds (OIF), der Spezialfonds und der Geschlossenen Fonds relevant sind, angeschaut. Vorab zu den OIF: Das Verbot neuer Offener Immobilienfonds und damit auch neuer Spezialfonds ist vom Tisch. Mit den verbleibenden Regelungen, die sicher noch im Detail zu analysieren sind, kann die OIF-Branche aber leben. Natürlich entstehen höhere Kosten und vielleicht auch eine höhere Volatilität durch die neuen Bewertungsvorschriften. Das war aber bereits nach den letzten Änderungen des Investmentrechts in Deutschland ebenso „eingepreist“ wie die Nicht-Kompatibilität der Anlage-Verordnung, die Versicherungen und Pensionskassen betrifft, mit den Kündigungsfristen Offener Immobilienfonds.

Die Regelungen des Entwurfes aus Juli waren dafür für die mittelständische Szene der Initiatoren Geschlossener Fonds und auch Immobilienfonds prohibitiv. Hier standen existenzielle Fragen zur Lösung an. Neben dem VGF Verband Geschlossene Fonds, der im systematischen Gespräch mit dem Ministerium war, haben auch Einzelgespräche von Szene-Insidern mit gutem Politikkontakt und auch gemeinschaftlicher Aktionen von mittelständischen Initiatoren, die sich durch den VGF nicht hinreichend in ihren Interessen vertreten sahen, stattgefunden. Das Ergebnis kann sich in der Summe sehen lassen. Auch der VGF bestätigt, dass der Gesetzesentwurf handwerklich und systematisch sauber ausgeführt wurde.

Was macht die AIFM-Richtlinie überhaupt?


In der Folge der Finanzkrise entstand der Grundgedanke, in Europa alle Kapitalmarktprodukte ausnahmslos zu regulieren. Der erste europäische Schritt hierzu war die AIFM-Richtlinie. Sie betrifft aus pragmatischen Gründen lediglich die Verwalter von Alternativen Investmentfonds (AIF) und hier nur die alternativen Investments professioneller Investoren. Anlegerschutz stand bei den ursprünglichen europäischen und deutschen Bemühungen zur AIFM-Richtlinie zwar Pate, wurde aber im Ergebnis komplett konterkariert. Reguliert werden lediglich die Anlagegesellschaften. Produkte sind bei der Branchenkreativität faktisch nicht regulierbar. Die Auswirkungen der Gesetzesbemühungen auf den Anleger können die Beamten nicht einschätzen.

Die Umsetzung in nationales Recht hat zum 23. Juli 2013 zu erfolgen. Der länderspezifische Umgang mit der Richtlinie ist völlig unterschiedlich. Luxemburg hat eine schnelle, flexible und freie Auslegung gestattet. Österreich tut gar nichts und wartet auf die deutsche Regelung. Die südeuropäischen Krisenländer haben derzeit andere Prioritäten, so dass völlig in Frage steht, ob die Terminpläne überhaupt eingehalten werden. Deutschland neigt wie immer zu einer perfekten Lösung, bei der in der klassischen politischen Vorgehensweise zunächst einmal der Entwurf maximalen volkswirtschaftlichen Schadens im Juli in die Diskussion geworfen wurde. Dies hatten wir Ihnen auch erläutert.

Der oft zitierte Grundgedanke, warum Deutschland nicht nur für eine 1:1-Umsetzung der AIFM-Richtlinie gesorgt habe, scheitert an dem knock-out-Kriterium, dass dies ein komplettes Verbot für alternative Investments für das Publikumsgeschäft bedeutet hätte. Die Richtlinie erlaubt lediglich, dass „es den Mitgliedstaaten nach der AIFM-Richtlinie frei(steht), AIF auch als Anlagemöglichkeit für Privatanleger zuzulassen. Soweit die Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, gelten die Vorschriften der AIFM-Richtlinie als Mindeststandard.“ Das erklärt alleine schon die Gesetzesnotwendigkeit für das Publikumsgeschäft.

AIFM schützt die Anleger nicht – Potpourri der ersten Eindrücke


Vor unseriösen und kriminellen Machenschaften schützt kein Gesetz. Kein Skandal der Vergangenheit wäre unter neuer Ägide verhindert worden. Ungeplante Marktentwicklung der Underlying-Assets kann auch das BMF nicht verhindern. Alle regulierten und gutachterlich abgesicherten Investitionsentscheidungen fallen immer vor dem Hintergrund der aktuellen Märkte und unterliegen dem Primat einer marktwirtschaftlich optimierten Ertragserzielung.

Die verhaltensorientierten Richtlinien für Verwalter bedürfen einer zusätzlich Struktur, die grob mit „5 Köpfen“ eingeschätzt wurde und die wohl nur die Top 100 der Initiatorenliste stellen können. Eine Kürzung der Anbieterliste ist zu erwarten, wie der VGF deutlich machte. Die Chancen neuer, innovativer Initiatoren dürften recht gering werden. Der Druck, zukünftig verstärkt Blind-Pools zu gestalten, nimmt zu, wobei nach Ansicht des VGF viele Vertriebe, insbesondere auch Banken, Blind-Pools nur in Ausnahmen verkaufen werden.

Die Kosten für die notwendigen Strukturen werden auf den Anleger zwangsläufig umgelegt. Bei Immobilienrenditen, die im Zusammenspiel mit dem historisch niedrigen Zinsniveau gleichfalls absolut gering sind, wird durch Managementkosten und Regulierungskosten die Zinsdifferenz von Immobilien zu annähernd vergleichbaren Alternativanlagen weitgehend aufgefressen. Vor dem Hintergrund des Werteverzehrs und hoher Kosten sind sowieso nur geringe Ausschüttungen bzw. Fondsrenditen-Prognosen zu rechtfertigen.

Da der Fonds aber jetzt in einer Liga mit allen anderen regulierten, „seriösen“ und „weißen“ Kapitalmarktprodukten spielt, wird das Image erheblich aufgewertet. Der Anleger geht von einem genehmigten, geprüften und regulierten Produkt aus. Parallel werden die Prospektierungsanforderungen herunter gefahren. Marketinginformationen gewinnen stärkere Bedeutung als heute. Und vor Markt, Unseriosität, Kriminalität oder Ertragsoptimierung schützt kein Gesetz. Wo der Gesetzesentwurf dem Leitmotiv des Anlegerschutzes gerecht werden soll, steht völlig in Frage.

Als positive Botschaft für die Branche ist mitzunehmen, dass in einer Zeit, die für (Immobilien-) Sachanlagen seit 20 Jahren nicht mehr so gut war wie heute, die Aufwertung des Produktes zu einem weißen Investmentprodukt erhebliche Vertriebschancen und damit im Verlauf von einigen Jahren wieder zu Immobilienfonds-Rekordumsätzen führen muss.

Wo lag das Drohpotential des Erstentwurfs?


Theoretisch hätte mit „Nichtstun“ ein Verbot aller Sachwert-Kapitalanlageprodukte für das Publikum realisiert werden können. Der erste Entwurf aus dem Juli, über den wir Ihnen berichteten, löste das Problem, war aber prohibitiv. Neue Offene Immobilienfonds und Spezialfonds wurden verboten. Die Regelungen für Geschlossene Fonds waren oft fachlich nicht nachzuvollziehen. Einige Fondshäuser stellten bereits allein aufgrund der Unsicherheit und des dadurch schwachen Marktes das Fondsgeschäft ein. Nordcapital setzte den gesamten Vertrieb frei. Informationen aus einigen anderen Häusern, die einstellen oder eine Fondspause einlegen, liegen uns gleichfalls vor. Bei allen Beteuerungen zur zukünftigen Betreuung der alten Fondsanleger fragt sich dennoch, ob eine „Abwicklung“ den Interessen der Anleger in vollem Umfang gerecht werden kann. Ohne Zukunftsperspektiven verschwindet bei allem guten Willen oft schon das Know-how.

Konsequenzen aus der 1:1-Umsetzung des ersten Entwurfes wäre das Ausscheiden vieler mittelständischer Marktteilnehmer gewesen. Bei einer faktisch maximalen Fremdfinanzierung von 25% des Fondsvolumens wären Blind-Pools unumgänglich geworden und auch im Vertrieb quasi „legalisiert“ worden. Die Branche macht sich auch schon Gedanken um alternative Gestaltungslösungen. Vor dem Hintergrund des Anlegerschutzes sind internationale, wenig regulierte Gestaltungen, Anleihen, bei denen kaum jemand durchblickt, an welcher Rangstelle die Immobiliensicherheit beginnt, Genossenschaftskonstruktionen, Genussrechte, Zertifikatestrukturen oder auch stille Beteiligungen eher problematisch. Initiatoren und Vertriebe wären aber durch das Gesetz entschuldigt worden. Gleichzeitig erfüllen die Alternativanlagen in der Regel nicht die hohen Anforderungen an die Prospektierung z. B. Geschlossener Immobilienfonds. Welcher Anleger in Wertpapiere hat überhaupt je die Börsenprospekte gesehen. Immobilienprospekte werden zwar auch nicht gelesen, sind aber jederzeit nachschlagbar. Und im Übrigen wären durchaus Gestaltungen möglich gewesen, die Investments in regulierte Vehikel ermöglicht hätten, die dann aber in Finanzinvestitionen in Gesellschaften getätigt worden wären, die über das Geld ohne Mittelverwendungskontrolle frei verfügen können. Das soll es übrigens schon heute geben. Hoher Kreativität wären weite Spielräume eingeräumt worden.

Geschlossene Fonds werden aufgewertet – Der Weg in den weißen Kapitalmarkt


Der zweite Entwurf vom 30.10.2012 hat hier deutlich nachgebessert. Die hohen Anforderungen an die AIF-Manager bzgl. interner Abläufe, Risikomanagement, externer Verwahrstellen, Bewertung, laufende Einhaltung von Verschuldungsgrenzen (LTV), Transparenz und Vermeidung von Interessenkollisionen bleiben ebenso wie die Zulassungsnotwendigkeit bestehen.

Gleichzeitig kommt es zu einem Paradigmenwechsel. Grundsätzlich werden Geschlossene Fonds zukünftig im selben Gesetz geregelt wie alle anderen Kapitalanlagen. Das Kapitalanlagesetzbuch KAGB wird zur Bibel. Neben den allgemeinen Regelungen sind die Offenen Publikums-AIF ab § 210 geregelt und die Geschlossenen Publikums-AIF ab § 225. Zukünftig gibt es nur noch erlaubtes oder unerlaubtes Fondsgeschäft. Die Trennung zwischen regulierten Kapitalanlagegesellschaften, KAG, und nicht regulierten Initiatoren fällt weg. Ein materieller Investmentbegriff wird eingeführt. Nicht mehr die formale KAG-Genehmigung zählt. Zukünftig hat sich jeder, der gemeinsam mit anderen Investoren tätig wird, zu fragen, ob er eine genehmigungspflichtige oder zumindest anzumeldende Kapitalverwaltungsgesellschaft darstellt. Auch Initiatoren von Club-Deals oder Private Placements müssen darüber zukünftig intensiver nachdenken. Das Problem ist die Strafbewehrtheit „unerlaubten Fondsgeschäftes“. Alles, was „gemeinsam organisierte Anlagen“ angeht, wird vom Gesetz erfasst. Das BaFin machte schon deutlich, dass es sich an den alten Loipfinger-Spruch hält „Was aussieht wie ein Fonds und was sich benimmt wie ein Fonds, ist auch ein Fonds“. Damit könnten viele Alternativgestaltungsideen Makulatur sein.

Was hat sich konkret im 2. AIFM-Entwurf geändert?


Der VGF hat den aktuellen Zwischenstand der Diskussion aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf zusammengestellt. Die geplante Kreditaufnahme von Krediten soll von ursprünglich 30 auf jetzt 60% des Wertes des Investments, also der Immobilie und nicht des Fondsvolumens, begrenzt werden. Allerdings muss dieser Wert laufend in Bezug auf die jeweils aktuellen Werte der Assets eingehalten werden. Das kann durchaus zu Verwerfungen führen, denn auch bei stabilem Cash Flow können die Wertermittlungen von Assets erheblich schwanken. Schwankungen des Kapitalmarktes sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Wertverlust bei abnehmender Mietvertragsdauer. Wie ist mit degressivem Wertverlauf von Assets umzugehen? Entweder findet hier die Bewertungspraxis eine Lösung oder es besteht laufend die Gefahr, dass bei Umfeldänderungen allein schon aus LTV-Gesichtspunkten Ausschüttungen einbehalten werden müssen oder Nachschüsse eingefordert werden müssen.

Die Währungsrisiken bleiben auf 30% beschränkt, wobei hier jedoch die Währungskongruenz im Vordergrund steht. US-Immobilien mit Dollar-Mietverträgen können also auch in Dollar refinanziert werden. Es besteht also nicht die Notwendigkeit, jeder US-Immobilie zwei Euro-Griechenland-Immobilien beizumischen. In Bezug auf die Risikomischung bzw. Mindestzeichnungssumme wird nicht mehr auf die Anzahl der Objekte im Fonds abgestellt, sondern zwischen nichtrisikogemischten und risikogemischten Fonds soll unterschieden werden. Der Grundsatz der Risikomischung soll anders definiert werden. Risikomischung besteht dann, wenn entweder in mindestens drei Sachwerte investiert wird oder bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet wird. Dies bedarf noch einer praxisgerechten Interpretation. Für Ein-Objekt-Fonds bzw. Nichtrisiko gemischte Publikums-AIF wird die Mindestbeteiligungssumme von ursprünglich angedachten 50.000 Euro auf jetzt 20.000 Euro gesenkt.

Wichtig ist, dass das Verbot,Vermögensgegenstände für den Fonds zu erwerben, die im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens stehen, ersatzlos gestrichen werden soll. Die IVG mit ihrem Squaire wird es danken. An der Einführung von Anlagebedingungen wird weiter fest gehalten. Diese sollen aber stärker mit dem Gesellschaftsvertrag verknüpft werden. Im Rahmen des Vertriebsanzeigeverfahrens sollen die Fristen für die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen und der Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des KAG von bisher 40 auf 20 Arbeitstage verkürzt werden. Jahresberichte für Geschlossene AIF sollen innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und offen gelegt werden. Die bisher für den Bereich der Geschlossenen AIF vorgesehene mindestens jährliche externe Bewertung soll jetzt auch intern vorgenommen können.

Die Schwellenwerte für Manager, die sich lediglich registrieren müssen, werden für verwaltete Vermögen mit Fremdfinanzierungsanteil auf 100 Mio. und für reine verwaltete Eigenkapitalvermögen auf 500 Mio. festgesetzt. Allerdings soll die optionale Regelung mit vergleichsweise weitreichenden Anforderungen verknüpft werden. Über die Registrierung hinaus müssen die nationalen Produktregelungen ebenso entsprechende Anwendung finden wie auch die Regelungen über die Verwahrstelle, die Bewertung und den Vertrieb.

Die Positivliste über zulässige Assets soll im Grundsatz bestehen bleiben. Jedoch wurde die Liste erweitert und soll zukünftig exemplarisch und nicht wie bisher als starrer und abschließender Katalog ausgestaltet werden. Dies ist sicherlich praxisnah, wobei sich allerdings dann fragt, warum es überhaupt noch eine ausführliche Liste gibt, die von Wein-, Todsünden- und Sexfonds einmal abgesehen, alle Sachwerte inklusive elektrischer Rollatoren oder Autos als Fondsgegenstand ermöglicht.

Darüber hinaus wurden die Übergangsbestimmungen verbessert. Die Anwendung des KAGB für nach altem Recht aufgelegten Fonds soll allein daran geknüpft werden, ob zusätzliche Anlagen getätigt werden. Das Erfordernis der Vollplatzierung des Fonds soll gestrichen werden. Ferner soll die Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich schon vor der Erlaubniserteilung neue Geschlossene AIF verwalten und vertreiben können. Dazu soll sie zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung der Anlagebedingungen für den neuen AIF den Erlaubnisantrag für die KVG stellen und rechtsverbindlich versichern, dass dies vor Ablauf der Erlaubnisfrist rechtzeitig gestellt wird. Dies bedarf allerdings noch einer detaillierten Auslegung.

„Der Immobilienbrief“-Fazit:
Das Fondsgeschäft der Zukunft wird anders aussehen, als das Fondsgeschäft der Vergangenheit. Aus der steuerorientierten Historie heraus wird die Fondsgesellschaft zukünftig zum hochqualifizierten Assetmanager, die dem gleichen rechtlichen Rahmen unterliegt, wie alle anderen Kapitalanlagegestaltungen auch. Mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ein wichtiges Branding eingeführt. Der materielle Investmentbegriff beinhaltet aber auch, dass viele bisher völlig frei agierende Marktteilnehmer sich fragen müssen, inwieweit sie unter das KAGB fallen. Die Regulierungsdichte wird größer. Der Aufwand für die Einhaltung der regulatorischen Voraussetzungen wird auf 5 Köpfe geschätzt.

Der Anlegerschutz gerät allerdings in den Hintergrund. Der Trend zu Blind-Pools wird sich weiter fortsetzen. Die Prospektierungsanforderungen werden zumindest formal zunächst rückläufig sein. Ob die Praxis der Analyse und der Rechtsprechung jedoch dafür sorgt, dass die bestehenden hohen Ansprüche beibehalten werden, ist noch offen. Aus Sicht von „Der Immobilienbrief“ dürfte der aktuelle Entwurf des KAGB für die Immobiliensachanlage eher eine positive Entwicklung bedeuten. Dem „Fondsmanagement nach Gutsherrenart“ werden Grenzen gesetzt. Mittelständische Unternehmer müssen sich in ihren Entscheidungsstrukturen anpassen. Unklar sind jedoch noch eine Reihe von Punkten und insbesondere die Auswirkung der Übergangsregelungen. Der Anbieter von Geschlossenen Immobilienfonds wird jetzt zum originären Sachwertanbieter, wie der VGF deutlich machte. Das KAGB stärkt den Geschlossenen Fonds als Sachwertvehikel. Das beinhaltet auch aus VGF-Sicht eine „Chance auf Wachstum“.

Wie immer bleibt am Ende die Frage, ob der teure und zum ungünstigsten Zeitpunkt entstandene „Sturm im Wasserglas“ wirklich nötig war.
Die Verunsicherung alleine hat Vermögen gekostet. Der auslösende Anlegerschutzgedanke dürfte allerdings weitgehend hinten herunter gefallen sein. Das KAGB wird sicherlich als Vertriebsargument für neue Gestaltungsformen aus dem Obskuritäten-Kabinett verwendet werden. Der formale Anlegerschutz ist sowieso zurück gefahren. Gleichzeitig wird der Anleger immer mehr in Sicherheit gewiegt. Regulierung, Zulassung und Produktgestattung täuschen eine Scheinsicherheit vor. Am Erfolg des Underlying-Asset und der Marktentwicklung ändert sich nichts. Der Einkauf eher aktuell ausgerichteter, teurer Investments bleibt ebenso möglich wie die konzerninterne Verschiebung und die Optimierung von Ertragspositionen. Neue Kontrollmechanismen dürften da nicht erfolgreicher sein, als die bisherigen Mechanismen der Analyse und des Marktes, die sehr schnell auf Auswüchse bei aktuellen Gestaltungen aufmerksam gemacht haben.

Quelle: Werner Rohmert, Der Immobilienbrief, News vom 08. November 2012

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Anlegermündigkeit ist der beste Anlegerschutz

Die neue Streitschrift von Edmund Pelikan „Monetäre Demenz?“ mit dem Untertitel „10 Gebote zur Anlegermündigkeit“ soll nachdenklich machen.

Landshut (opm) - Die deutsche Politik wird nicht müde zu betonen, dass ihr Anlegerschutz über alles geht. Dass dies bei dem griechischen Schuldenschnitt für deutsche Kleinanleger nicht so war, ist kein Geheimnis mehr. Umverteilungspolitik ist die Realität. Aber wie kann man sein Vermögen heute retten?

Durch monetäre Eigenverantwortung und Anlegermündigkeit, so die These des Landshuter Wirtschaftspublizisten Edmund Pelikan. In Studien und Umfragen halten die Deutschen sich oft für Analphabeten in Finanzthemen. Es wird vergessen, verdrängt und verklagt. Diese monetäre Demenz ist allgegenwärtig und fängt schon in der Jugend an. Im Gegensatz dazu ist beim Autokauf jedes Detail wichtig und wird diskutiert. Bei der Altersvorsorge soll aber ein 15minütiges Gespräch den Wohlstand im Rentenalter sichern. Das funktioniert nicht!

Das Buch bietet keine einfachen Lösungen an, Millionär zu werden. Es will aufrütteln, zum Nachdenken anregen und Fehleinschätzungen sowie Irrtümer ansprechen. Es will gegen Volksverdummung durch Politik, Medien und Finanzwirtschaft antreten. Es fordert von Anlegern die persönliche Auseinandersetzung mit Geld und zur stetigen monetären Wissenserweiterung auf.

„Ich bin oft am Rande von Vorträgen von Zuhörern angesprochen worden, die einem haarsträubende Geschichten über Anlageberatung berichten“, erklärt Edmund Pelikan den Auslöser für sein neues Buch. „Fragt man diese aber dann, ob sie ein gutes Bauchgefühl beim Abschluss hatten, verneinten die Anleger dies meist!“

Sein Resümee war für den Autor dann, die Anleger – ob jung oder alt – stark und kundig zu machen. Nicht gegen die Politik, gegen Medien oder gegen die Finanzbranche, sondern für ihren eigenen Anlegerschutz!

Das Buch „Monetäre Demenz? – 10 Gebote zur Anlegermündigkeit“ ist ab sofort im Buchhandel und über Amazon für 5 Euro erhältlich (Paperback, Format 12x17 cm, 64 Seiten, ISBN 978-3-937853-14-7). In Kürze wird auch das E-Book über die einschlägigen Onlinebuchhandlungen für 4,99 EUR zum Download bereitstehen (E-Book ISBN 978-3-937853-15-4).

Montag, 8. Oktober 2012

Dr. Helmut Knepel und Ludwig Riepl erhalten 2012 den Deutschen BeteiligungsPreis


Landshut (opm) – Die  Branche der geschlossenen Fonds hat zu kämpfen. Zum einen muss verlorenes Anlegervertrauen zurückgewonnen werden, da die Euro- und Bankenkrise ihre Spuren hinterlassen hat. Zum anderen gilt es, bei den anstehenden Gesetzgebungsverfahren in intensiven Gesprächen mit der Politik Praxisnähe und wirklichen Anlegerschutz zu erreichen. 

Am 30. Oktober werden nun wieder die Positivbeispiele der Branche für ihre Arbeit ausgezeichnet. Der Deutsche BeteiligungsPreis wird 2012 zum fünften Mal von dem Fachmagazin „BeteiligungsReport“ des Landshuter Verlags epk media und dem Branchen-Think-Tank „Deutsches BeteiligungsForum“ vergeben. Als Jury fungiert die Redaktion des Fachmagazins, ergänzt in einzelnen  Kategorien um den Wirtschaftspublizisten Werner Rohmert sowie den VGF-Vorstandsvorsitzenden Oliver Porr. 

Die diesjährigen Preisträger der personenbezogenen Kategorien sind:

Ehrenpreis Medien:

Ludwig Riepl, Chefredakteur des Branchenmagazins Fonds & Co, langjähriger Leitender Redakteur beim Finanzen Verlag, Veranstalter des Fondsstammtisches, für seine fachlich höchst kompetente und kritische Berichterstattung rund um den Beteiligungsmarkt. Die Laudatio wird Werner Rohmert halten.

Ehrenpreis Lebenswerk:

Dr. Helmut Knepel
, Gründer und langjähriger Vorstandsvorsitzender von Feri EuroRating AG und heute deren Aufsichtsratsvorsitzender, für sein qualitätsorientiertes und wegweisendes Wirken in der Beteiligungsbranche. Die Laudatio verfasst Oliver Porr. 

Auf die Verleihung des Ehrenpreises Politik wird in diesem Jahr aufgrund der Sensibilität im politischen Prozess verzichtet. 

Zum Schluss ist noch zu erwähnen, dass zwei neue Mitglieder 2012 in die Hall of Fame der Beteiligungsbranche aufgenommen wurden. Dies ist Michael Rathmann, der grandiose Schiffs- und Steuerexperte aus Buxtehude, der mit seinen Berichten in der Zeitschrift „Hansa“ und seiner Tätigkeit als Beirat in zahlreichen Schiffsfonds für den Schiffsmarkt sensibilisiert. Ebenso ist Sönke Fanslow, Vorstandsmitglied des VGF und Mitglied der Unternehmensführung des Hamburger Emissionshauses Hansa Treuhand, der überraschend mit 42 Jahren verstorben ist, mit der Aufnahme posthum geehrt worden. 

Die Bekanntgabe der Preisträger für produkt- und anbieterbezogene Kategorien wird in Kürze erfolgen. 

„Gerade 2012 ist die Bedeutung von Sachwerten mit dem Schuldenschnitt griechischer Staatsanleihen wieder unterstrichen worden. In diesem Segment spielen auch geschlossene Fonds eine wichtige Rolle“, hebt Edmund Pelikan, Herausgeber des BeteiligungsReports, hervor. „Dennoch kann Anlegervertrauen nur durch Transparenz, Qualität und Anlegerorientierung zurückgewonnen werden. Dabei kann der Deutsche BeteiligungsPreis den Preisträgern, aber auch der gesamten Branche Anerkennung und Aufforderung zur Veränderung sein!“

Mittwoch, 5. September 2012

BeteiligungsReport Plus fördert Anlegermündigkeit

Das neue Faktenmagazin aus dem epk media Verlag

Landshut (opm) -Das Anlegervertrauen ist am Boden. Bankkunden waren laut einer Studie noch nie so unzufrieden mit der Beratung wie derzeit. Der Weg aus dieser Vertrauenskrise kann nur Anlegermündigkeit sein. Wichtig ist dabei, sich mit den Finanzfakten intensiv auseinanderzusetzen und seine(n) Finanzberater(in) permanent zu hinterfragen. Aber wonach? Nach Fakten, Zusammenhängen und Argumentationsfehler.

Diese Vorgehensweise kompetenter Investoren unterstützt das neue Faktenmagazin BeteiligungsReport Plus. Es reicht von tiefer gehendem Fachwissen über Insiderinformationen  und Marktkommentaren bis hin zu Fondsbesprechungen. Ziel ist, dass der finanzaffine Leser gestärkt und sensibilisiert  auf Tricksereien bei Finanzprodukten in die Beratungsgespräche geht. Natürlich kann ein derartiges professionelles Hilfsmittel nicht kostenfrei veröffentlicht werden. Mit 40 Euro Jahresabonnement inklusiv des Hauptmagazins BeteiligungsReportals Magazindoppel ist es für seine 4 Quartalsausgaben absolut bezahlbar. Als eMagazin über www.pressekatalog.de ist das eAbo sogar für nur 14.99 Euro pro Jahr erhältlich. Eine Leseprobe hierzu ist auch unterissuu.com/beteiligungsreport verfügbar.

„Uns freut es sehr, dass inzwischen jeder BeteiligungsReport zwischen 12.000 bis 20.000 Leser allein online erreicht", freut sich Herausgeber Edmund Pelikan, „mit dem neuen BeteiligungsReport Plus erfüllen wir einen häufig geäußerten Leserwunsch nach Bewertung und Hintergrundberichten."

Über die epk media GmbH & Co. KG

 
Die epk media GmbH & Co. KG ist als Special-Interest-Verlag in den Bereichen Fachmagazine, Bücher und Onlinemedien tätig. Der kleine, seit über 10 Jahre erfolgreich agierende Verlag fokussiert sich dabei auf die Finanzmärkte der geschlossenen Fonds sowie der nachhaltigen Geldanlagen. Flaggschiff sind die Fachmagazine BeteiligungsReport und „Anders Investieren“. Dabei sind die Zielgruppen Finanzdienstleister, Initiatoren, Vermögensverwalter, Banken und Steuerberater. Die Publikationsreihe „Anders Investieren“ spricht zusätzlich erfahrene Anleger, Stiftungen und semiinstitutionelle Investoren an. 
Mit dem Newsportal www.beteiligungsreport.de und der im iTunes-Store verfügbaren kostenfreien iPad-App „epk KIOSK“ wird die Kommunikationsplattform im Onlinebereich ergänzt. Im Juli 2012 ist eine eBook–Reihe gestartet worden. Durch diesen breit gestreuten Crossmedia-Ansatz werden im Print- und Onlinebereich zehntausende finanzaffine Leser angesprochen.
Jedes Jahr vergibt die Zeitung BeteiligungsReport den Deutschen BeteiligungsPreis und das Magazin „Anders Investieren“ den European Sense Investing Award.

Montag, 3. September 2012

Private Equity: Jetzt auch von der Politik vergessen!

Aktueller BeteiligungsReport greift diese Anlageform als Thema auf. Aber nicht nur!

Landshut (opm) - Rettungsschirme werden von der Politik für systemrelevante Banken und marode Staaten aufgelegt. Der deutsche Steuerzahler haftet dafür - europaweit. Das Geld soll von der noch stabilen Konjunktur kommen. Dazu muss diese aber brummen und neben einem starken Binnenmarkt, guten Exporten aber auch laufend Innovationen liefern.
Da sind wir beim Thema Private Equity. Eine der Geldquellen dieser Assetklasse sind geschlossene Fonds, die allein 2011 ein Eigenkapital von 601 Millionen Euro an Risikokapital als Innovationstriebfeder und Konjunkturmotor über private Anleger zur Verfügung stellten. In den letzten zehn Jahren waren es sogar über 9,5 Milliarden Euro. Warum hat die Politik dieses Produktsegment vergessen? In den gerade diskutierten Gesetzesregelungen, allen voran dem sogenannten Kapitalgesetzbuch, ist diese Produktgattung nicht mehr als Anlagesegment zugelassen.

Der BeteiligungsReport 03-2012 berichtet, dass sich die Bundeskanzlerin zwar verbal zu Private Equity bekennt und dass die Bedeutung für das Portfolio steigt. Die Querschüsse aus der Politik folgen aber auf dem Fuße.

Weitere Hauptthemen in der aktuellen Ausgabe sind die Einordnung der aktuellen Dachfondsflut für die Anlageberatung sowie deutsche Immobilien als sicherer Hafen für viele in- und ausländische Investoren. Abgerundet wird das Themenpotpourri mit ersten Informationen zur Sachkundeprüfung für den/die Finanzanlagefachmann/ -frau IHK gemäß §34f GewO, dem Trend Crowdfunding und einer neuen Aufnahme in die Hall of Fame der Beteiligungsbranche.

All diese Informationen sind wie gewohnt auf der Homepage beteiligungsreport.de und bei dem Verlagsdienstleister issuu.com/beteiligungsreport kostenfrei abrufbar.

Neu ist, dass ein kostenpflichtiges Faktenmagazin BeteiligungsReport Plus von tiefer gehendem Wissen über Insiderinformationen bis hin zu Fondsbesprechungen das Verlagsangebot abrundet. Eine Leseprobe hierzu ist auch unter issuu.com/beteiligungsreportverfügbar.

„Uns freut es sehr, dass inzwischen jeder BeteiligungsReport zwischen 12.000 bis 20.000 Leser allein online erreicht“, freut sich Herausgeber Edmund Pelikan, „mit dem neuen BeteiligungsReport Plus erfüllen wir einen häufig geäußerten Leserwunsch nach Bewertung und Hintergrundberichten.“ 

Über die epk media GmbH & Co. KG
Die epk media GmbH & Co. KG ist als Special-Interest-Verlag in den Bereichen Fachmagazine, Bücher und Onlinemedien tätig. Der kleine, seit über 10 Jahre erfolgreich agierende Verlag fokussiert sich dabei auf die Finanzmärkte der geschlossenen Fonds sowie der nachhaltigen Geldanlagen. Flaggschiff sind die Fachmagazine BeteiligungsReport und „Anders Investieren“. Dabei sind die Zielgruppen Finanzdienstleister, Initiatoren, Vermögensverwalter, Banken und Steuerberater. Die Publikationsreihe „Anders Investieren“ spricht zusätzlich erfahrene Anleger, Stiftungen und semiinstitutionelle Investoren an. 
Mit dem Newsportal www.beteiligungsreport.de und der im iTunes-Store verfügbaren kostenfreien iPad-App „epk KIOSK“ wird die Kommunikationsplattform im Onlinebereich ergänzt. Im Juli 2012 ist eine eBook–Reihe gestartet worden. Durch diesen breit gestreuten Crossmedia-Ansatz werden im Print- und Onlinebereich zehntausende finanzaffine Leser angesprochen.
Jedes Jahr vergibt die Zeitung BeteiligungsReport den Deutschen BeteiligungsPreis und das Magazin „Anders Investieren“ den European Sense Investing Award.