Donnerstag, 8. Dezember 2011

Urteil zu "Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft"

Landshut (ops) - Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 07.11.2011 (I-8 U 51/11, I-8 U 55/11, I-8 U 71/11 und I-8 U 72/11) entschieden, dass die Gründungsgesellschafter der "Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft" auf Schadenersatz haften.

Sachverhalt:

Anleger hatten sich an der „Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft“ beteiligt. Die Gesellschaft wollte in Dubai ein Grundstück erwerben, darauf ein Hotel mit 1.000 Betten errichten und dieses vermieten. Das Projekt scheiterte. Es kam lediglich zur Ausschachtung einer Baugrube und zur Erstellung einer Fundamentplatte.

In einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt wurden die Anleger darüber informiert, dass das Grundstück „selbstverständlich über eine Baugenehmigung für ein Hotel verfüge“. Diese Angaben waren missverständlich, denn es wurde verschwiegen, dass weitere Baugenehmigungen zur Realisierung des Projektes erforderlich waren.

Entscheidung

Das OLG Celle bestätigte den Anspruch der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter auf Schadenersatz. Den Gründungsgesellschaftern sind Mängel im Verkaufsprospekt zuzurechnen. Durch die Verwendung falscher und unvollständiger Verkaufsprospekte wurde die auch den Gründungsgesellschaftern obliegende Pflicht zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt verbundene Risiko verletzt. Der Schaden bestand im investierten Kapital nebst Agio. Diesen sowie den entgangenen Gewinn konnten die Anleger Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung verlangen.

Die Anleger hatten zusätzlich die Beteiligungsgesellschaft in Anspruch genommen. Mit dieser Klage scheiterten sie, da die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft einer Haftung der Beteiligungsgesellschaft entgegenstehen.

Fazit

Die Urteile können nicht überraschen. Viel interessanter scheint die Frage zu sein, ob die Gründungsgesellschafter über die entsprechende Bonität verfügen, um die Schadenersatzansprüche befriedigen zu können.

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